Zürcher Kantonsrat schränkt Selbstbestimmung von Heimbewohnenden ein

Das Zürcher Parlament hat heute entschieden: Private Heime im Kanton Zürich sind auch zukünftig nicht verpflichtet, Suizidhilfe in ihren Räumlichkeiten zuzulassen, selbst wenn sie von der öffentlichen Hand subventioniert werden. Lediglich Alters- und Pflegeheime mit Leistungsauftrag einer Gemeinde müssen ihren Bewohnenden künftig Sterbehilfe ermöglichen.

Im Mai 2022 hatte der Kantonsrat der parlamentarischen Initiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» noch zugestimmt, siehe Newsmeldung vom 23. Mai.

Diese fordert, dass Bewohnerinnen und Bewohner einer Institution in deren Räumlichkeiten auf eigene Kosten Sterbehilfe beanspruchen können. Heute hat der Kantonsrat dieselbe Vorgabe in einer zweiten Lesung beraten und in der Schlussabstimmung mit 91 zu 68 Stimmen erneut angenommen.

Jedoch verlangte das Kantonsratsmitglied und der Präsident der Zürcher Ärztegesellschaft Josef Widler mit einem zusätzlichen Einzelantrag, dass die besagte Regel nur für Heime mit einem Leistungsauftrag einer Gemeinde gelten. Sein Antrag wurde äusserst knapp mit 81 zu 80 Stimmen angenommen und die Regelung entsprechend angepasst (Link zum Ratsprotokoll).

Der Entscheid des Kantonsrats bedeutet, dass eine Person, die sich für einen assistierten Suizid entschieden hat, die eigenen vier Wände zum Sterben mühselig und sinnloserweise verlassen muss. EXIT engagiert sich für die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts aller Heimbewohnerinnen und -bewohner im Kanton Zürich und in der ganzen Schweiz. EXIT fordert ausserdem Transparenz. Die Alters- und Pflegeheime müssen verpflichtet werden, öffentlich bekannt zu geben, welche Haltung sie in Bezug auf den assistieren Suizid vertreten, damit aktuelle und künftige Bewohnende wissen, was auf sie zukommt.

In der Schweiz steht ein grosser Teil der Bevölkerung und Politik hinter dem selbstbestimmten Sterben am Lebensende. Rund vier Fünftel der Bevölkerung und der eidgenössischen Parlamentarier/innen befürworten die Möglichkeit einer Freitodbegleitung. Wie Umfragen belegen, ist die Mehrheit der Bevölkerung in der Schweiz zudem der Ansicht, dass Alters- und Pflegeheime, deren Betrieb mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird, einen assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten zulassen müssen.

Siehe dazu auch folgende Beiträge im Medienspiegel:
NZZ, 31.10.22
NZZ, 02.11.22

 

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