Jahresbericht 2017

Vorstand und Geschäftsstelle

Präsidium

Das Präsidium versteht sich als Schnittstelle zwischen den Ressorts und der Geschäftsleitung. Im Berichtsjahr 2017 sind zahlreiche anspruchsvolle Aufgaben zur Erledigung angestanden

Ich kann hiezu was folgt berichten:

Im personellen Bereich hat sich das neue Leitungsteam Freitodbegleitung (Leiterin: Ornella Ferro; Stellvertretung: Paul Borter) ausgezeichnet auf die anspruchsvolle Tätigkeit eingestellt. Beide Persönlichkeiten sind für alle auf diesem Gebiet tätigen Personen, speziell natürlich für die Freitodbegleiterinnen und Freitodbegleiter, eine echte Stütze geworden.

Gleiches gilt auch für unseren Geschäftsführer Bernhard Sutter. Seit drei Jahren ist er Gesamtverantwortlicher für alle innerbetrieblichen Angelegenheiten auf der Geschäftsstelle und damit auch Chef eines 30-köpfigen Teams von Mitarbeitenden.

Stark beschäftigt haben uns im Berichtsjahr naturgemäss der Erwerb und die Übernahme unserer neuen Geschäftsliegenschaft. Die doch problemlose Abwicklung dieses nicht ganz einfachen Unterfangens ist dem Einsatz unserer Mitarbeitenden unter der Leitung des Geschäftsführers zu verdanken. Mit überdurchschnittlichem Einsatz hat sich Vorstandsmitglied und Finanzchef Jean-Claude Düby zusätzlich bei allen baulichen Belangen engagiert, was hiermit bestens verdankt wird.

Zugenommen haben die Sitzungstermine mit vereinsinternen Gruppierungen. Es entspricht der Vereinskultur von EXIT, Meinungsverschiedenheiten oder Unklarheiten auszudiskutieren, wenn Gesprächs- und Austauschbedarf besteht. Alle Vorstandsmitglieder fühlen sich diesem Grundsatz verpflichtet!

Neben den mitarbeiter- und personenbezogenen Weiterbildungen beschäftigt sich auch der Vorstand im Rahmen des EXIT-Tages in Solothurn regelmässig mit Themen, die aufgrund ihrer Komplexität im Rahmen einer ordentlichen Vorstandssitzung nicht behandelt werden können. Unter Beizug von Fachleuten und im Beisein von Mitarbeitenden der Geschäftsstelle, Konsiliarärzten, Mitgliedern des Freitodbegleitungsteams, Geschäftsprüfungskommission und Patronatskomitee ist im Berichtsjahr speziell auf die Zunahme der Kurzfristigkeit der Mitgliedschaftsdauer bei Freitodbegleitungen eingegangen worden. Zudem wurde ganz generell – auch in aller Offenheit – über die von allen Beteiligten festgestellte zunehmende Anspruchsmentalität diskutiert. Da unsere Organisation immer wieder von verschiedener Seite her mit dem Vorwurf konfrontiert ist, das Angebot von EXIT betreffend der Möglichkeit einer Freitodbegleitung würde den Sterbedruck auf Betagte erhöhen, haben wir uns im März dieses Jahres wiederum im Rahmen des EXIT-Tages mit dieser Behauptung vertieft und kontrovers auseinandergesetzt. Darüber werde ich Sie an der kommenden Generalversammlung weiter orientieren.

Speziell zu erwähnen sind die intensiven Sitzungen der Arbeitskommission betreffend Altersfreitod, welche seit der GV 2017 regelmässig stattfinden. Es ist dem Einsatz aller in dieser Arbeitskommission tätigen Personen zu verdanken, dass die Arbeiten respektvoll, zielgerichtet und lösungsorientiert angegangen werden. Speziell hervorzuheben ist hier der ausserordentliche Einsatz des GPK-Mitglieds und Kommissionsvorsitzenden Dr. Patrick Middendorf, welcher die Sitzungen mit straffer Hand innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens leitet. Über die Zwischenergebnisse dieser Arbeitskommission werden Sie im vorliegenden Info-Heft und an der kommenden GV orientiert werden. Alle Mitglieder der Arbeitskommission, so viel heute schon vorweg, sind sich darüber einig, dass das «Leiden im und am Alter» für direktbetroffene Menschen eine grosse Belastung darstellen kann.

Seit vielen Jahren darf EXIT bei heiklen ethischen Fragen auf eine externe Ethikkommission zurückgreifen. Die Mitglieder der Ethikkommission vertreten ihre persönliche Meinung und sind in keiner Art weisungsgebunden. Nach einigen personellen Veränderungen innerhalb der Kommission ist es Vizepräsidentin Marion Schafroth gelungen, interessante und höchst qualifizierte Persönlichkeiten für ein Engagement in der Ethikkommission zu gewinnen. Wir sind froh, inskünftig wieder wertvolle Anregungen durch die Kommission zu erhalten.

Nach dem Motto: «Wissen schafft Klarheit und eliminiert Vorurteile» haben wir im Berichtsjahr eine ab dem 9. April 2018 beginnende Veranstaltungsreihe in sechs Städten geplant und organisiert. Es ist uns wichtig, dass unsere Mitglieder und weitere Interessierte vor Ort und persönlich Gelegenheit haben, das Wichtigste zur Patientenverfügung, zu den Freitodbegleitungen und auch zum Vorsorgeauftrag zu erfahren. Ein spezieller Dank für die aufwändigen Vorbereitungsarbeiten gebührt Vorstandsmitglied und Kommunikationschef Jürg Wiler sowie unserer Mitarbeiterin Muriel Düby.

Weiter zugenommen hat im Berichtsjahr die direkte Korrespondenz mit unseren Mitgliedern. Ich schätze diese Kontakte sehr, weil ich nur auf diesem Wege weiss, was unsere Mitglieder bewegt, wo «der Schuh drückt», was für Anregungen und Verbesserungsvorschläge gemacht werden und wo allenfalls Handlungsbedarf besteht. Weniger positiv, aber auch das kommt vor, sind schriftliche Anpöbeleien über irgendein angebliches Fehlverhalten von Mitarbeitenden oder Vorstandsmitgliedern, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass eigentlich gar nicht EXIT, sondern eine andere Organisation gemeint gewesen ist!

Auch die Teilnahme an Vernehmlassungen gehört selbstverständlich in den Kompetenzbereich des Vorstandes. Speziell gespannt sind wir über die definitiven neuen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW), der Standesorganisation für die Ärzteschaft. Während noch vor einigen Jahren Hilfeleistungen der Ärzteschaft bei Freitodbegleitungen nicht als Teil der ärztlichen Tätigkeit verstanden wurden, bringen die neuen, in Vernehmlassung gesetzten Richtlinien hier eine Trendwende!

Mein Dank für die geleisteten Arbeiten richtet sich  an alle Mitglieder des Freitodbegleitungsteams, die Geschäftsprüfungskommission, die Konsiliarärztinnen und Konsiliarärzte, die Mitarbeitenden auf der Geschäftsstelle inklusive die Mitarbeitenden in den Büros in Bern, Binningen und im Tessin, die Stiftung palliacura, den Geschäftsführer und die Leitung Freitodbegleitungen sowie an die Vorstandskolleginnen und Vorstandskollegen. Ihr Engagement im Interesse unseres Vereins ist wichtig!

Freitodbegleitung

Schwerpunkte der Ressorttätigkeit 2017: Nach sorgfältiger Einarbeitung durch ihre Vorgängerin Heidi Vogt übernahm ab Januar 2017 Ornella Ferro die Funktion der Leiterin Freitodbegleitung (FTB). Der Wechsel ging reibungslos über die Bühne. Alle Gesuche nach Freitodbegleitung werden nach bewährter Vorgehensweise geprüft.

1031 hilfesuchende Menschen wurden von den EXIT-Begleitern und -Begleiterinnen besucht und beraten, was in 734 Fällen zur mitmenschlichen Begleitung beim Sterben führte. Möglich machen dies unsere 7 Mitarbeiterinnen der Patientenadministration, die 2 Beraterinnen für psychisch kranke Menschen, 34 Mitglieder des Begleitungsteams sowie Leiterin und Stv. Leiter FTB. Ihnen allen danke ich herzlich für ihren unermüdlichen Einsatz.

Hausärzte stellten in 46 % der Fälle das Rezept für das Sterbemittel Natrium-Pentobarbital aus. In den übrigen 54 % konnte EXIT jeweils einen Konsiliararzt oder eine Konsiliarärztin vermitteln. Ohne deren Bereitschaft, sich mit den jeweiligen Patienten, ihrer Situation und ihrem Sterbewunsch auseinanderzusetzen und danach ein Rezept auszustellen, könnte der Verein EXIT seine Aufgaben in diesem Bereich nicht erfüllen. Auch dafür ein grosses Dankeschön!

Die Organisation und Durchführung der internen Weiterbildungsanlässe in Form von Fallbesprechungen, Erfahrungsaustausch und vertiefter Behandlung verschiedener Aspekte zu den Themen Krankheit, Palliativtherapie und Lebensende allgemein benötigt von der Leitung FTB wie den Mitgliedern des Begleitungsteams grosse zeitlichen Ressourcen. Doch ist diese stete und auch selbstkritische Auseinandersetzung mit unserer verantwortungsvollen Tätigkeit unverzichtbares, wertvolles und geschätztes Element der Qualitätssicherung. Am alljährlich im Herbst stattfindenden Wochenendseminar befassten wir uns schwergewichtig mit Fragen der internen Qualitätssicherung sowie mit Alternativen zur Freitodbegleitung (terminale Sedation und Sterbefasten), am gemeinsamen Treffen zwischen Konsiliarärzten, Begleitungsteam und Vorstand hielten wir Rückblick auf das Nationalfondsprojekt NFP 67 «Lebensende» und diskutierten den Richtlinien-Entwurf der SAMW (Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften) mit dem Titel «Umgang mit Sterben und Tod» und die für uns zu erwartenden Auswirkungen.

Zur Zeit befinden sich diese neuen SAMW-Richtlinien in der Phase der Vernehmlassung. Frühzeitig hatte der EXIT-Vorstand die wichtigsten Änderungswünsche hinsichtlich dieser Richtlinien bei der zuständigen SAMW-Subkommission eingereicht und nach Erarbeitung einer ersten Fassung erhielt ich im Rahmen einer Expertenvernehmlassung Gelegenheit, Änderungen in für EXIT wesentlichen Punkten anzuregen. Es wurden zwar nicht alle, aber doch die wichtigsten unserer Wünsche und Erwartungen erfüllt: z. B. sprachen die alten Richtlinien noch explizit davon, dass Suizidhilfe KEINE ärztliche Handlung sei – neu wird diese als «umstrittene ärztliche Handlung» klassifiziert, genau beschrieben und als eindeutig zulässig klassifiziert. Und das offene Gespräch zu allen Aspekten des Lebensendes wird als wichtige ärztliche Aufgabe deklariert.

Teils in meiner Funktion als Vorstandsmitglied, teils im Rahmen meiner Tätigkeit für das ProjektInformation Ärzteschaft(Näheres dazu siehe Info Hefte 1|17 und 1|18) konnte ich EXIT mehrmals öffentlichkeitswirksam vertreten: neben Referaten an der Kantonsärztekonferenz und Fortbildungsanlässen verschiedener ärztlicher Gruppierungen sei hier besonders ein TV-Interview in der SRF-1-Sendung Rundschau erwähnt zur speziellen Thematik der Freitodbegleitung bei Demenzerkrankung.

Aus der Statistik

Tabelle 1: Anzahl Akteneröffnungen (AE) / Freitodbegleitungen (FTB) / Mitglieder (MG)

 2017201620152014201320122011
Akteneröffnungen10319911083879723612468
FTB total734722782583459356305
FTB Frauen442 (60,2 %)415 (57,5 %)434 (55,5 %)330 (56,6 %)267 (58,2%)217 (61%)182 (59,7 %)
FTB Männer292 (39,8 %)307 (42,5 %)348 (44,5 %)253 (43,4 %)192 (41,8 %)139 (39 %)123 (40,3 %)
Durchschnittsalter (Jahre)78,176,777,477,576,87776,5
EXIT-Mitglieder 31.12.1103911042789562181015695016515658203

 

2017 hatten wir 1031 Akteneröffnungen (AE) und 734 FTB zu verzeichnen. Die Tendenz, dass die FTB-Zahlen ständig und unaufhaltsam steigen, bestätigt sich nun schon zum zweiten Mal in Folge NICHT. Zwar sind sowohl AE wie FTB gegenüber 2016 leicht höher, jedoch immer noch klar unter dem Jahr 2015. Deutlich angestiegen ist dagegen – analog zur Demografie – das Alter der Begleiteten (Frauen waren im Schnitt 1,4 Jahre älter bei der FTB als noch letztes Jahr). Das Geschlechterverhältnis bleibt mit 60 % Frauen zu 40 % Männern im langjährig gewohnten Rahmen (Tabelle 1).

Tabelle 2: Sterbeort

 20172016201520142013
privat613 (83,4 %)613 (85 %)651 (83,2 %)479 (82,2 %)384 (83,7 %)
Sterbezimmer EXIT36 (5 %)36 (5 %)39 (5 %)44 (7,5 %)40 (8,7 %)
Heim85 (11,6 %)73 (10 %)92 (11,8 %)60 (10,3 %)35 (7,6 %)

 

Die Sterbezimmernutzung (ZH, BE, BS) liegt bei 5 %. EXIT kann nur in jenen seltenen Fällen ein Sterbezimmer zur Verfügung stellen, wo ein Heim seinen Bewohnern in seinen Räumen keine Freitodbegleitung gestattet und wo sich keine andere Lösung im familiären Umfeld bietet (Tabelle 2).

Tabelle 3: Anzahl FTB in ausgewählten Kantonen

 20172016201520142013
Kanton ZH274248267210171
Kanton BE901041238680
Kanton AG6761604944
Kanton SG4052553828
Kantone BS+BL63 (38+25)54 (24+30)76 (37+39)54 (25+29)32 (16+16)

 

Anzahl FTB 2017 in weiteren Kantonen: TG 33, LU 31, SO 23, GR 18, SZ 17, ZG 15, AR 12, SH 12, TI 12, GL 6, NW 4, Übrige 17

Tabelle Nr. 3 zeigt die Entwicklung in den Kantonen mit den grössten FTB-Zahlen im Verlauf der letzten fünf Jahre. Nach wie vor wohnten die meisten der von uns begleiteten Menschen im Kanton Zürich, mit deutlichem Abstand gefolgt von Bern, Aargau, St. Gallen und den beiden Basel (Tabelle 3).


Tabelle 4: zu Grunde liegende Krankheiten bei Freitodbegleitung

 2017 2016 2015 
ALS193 %162 %182 %
Augenkrankheit162 %81 %101 %
Demenz152 %142 %111 %
Herzerkrankung233 %152 %334 %
Hirnschlag223 %223 %122 %
HIV-0 %41 %20 %
Krebs28839 %29240 %31941 %
Lungenkrankheit294 %436 %395 %
MS172 %122 %111 %
Nierenkrankheit41%20 %41 %
Parkinson233 %284 %344 %
Polymorbidität18125 %18225 %17522 %
Polyneuropathie81 %20 %61 %
Psychische Krankheit142 %132 %132 %
Schmerzerkrankung537 %497 %679 %
Tetraplegie71 %41 %20 %
Andere152 %162 %263 %
Total734 722 782 

 

Die Diversität und Häufigkeit der Diagnosen bleibt unverändert. In zwei Dritteln sind es fortgeschrittene Krebserkrankungen oder Polymorbidität (= eine Summation verschiedener Krankheiten und Gebresten im hohen Alter), die ursächlich sind dafür, dass sich Menschen durch uns ins Sterben begleiten lassen (Tabelle 4).

Kommunikation

EXIT wächst weiter. So konnte das Ressort Kommunikation mitteilen, dass wiederum Tausende von Menschen der grössten Selbstbestimmungsorganisation der Schweiz neu beigetreten sind.

Damit zählte der Verein Ende Jahr in der Deutschschweiz und im Tessin insgesamt über 110000 Mitglieder. Diese steigende Tendenz hält an, die Zahl der Mitarbeitenden am Geschäftssitz konnte dennoch stabil bei 31 gehalten werden. Der akute Platzbedarf konnte durch den Kauf eines grösseren Gebäudes an zentraler Lage in Zürich-Witikon gedeckt werden. Der Umzug an die neue Geschäftsstelle wollte gebührend kommunikativ begleitet sein, was Medieninformationen, interne Kommunikation mit den Mitarbeitenden und ein Informationsanlass für Anwohnerinnen und Anwohner beinhaltete.

Mediale Wellen

Hohe mediale Wellen schlug das Thema Altersfreitod rund um die Generalversammlung im Juni. 13 EXIT-Mitglieder regten mit einem Antrag an, eine Arbeitskommission zum Thema zu bilden. Sie wollten damit die Debatte unterstützen, ob und wie auch gesunde Betagte ohne Krankheitsdiagnose oder gar ohne ärztliches Rezept in den Freitod begleitet werden können. Der Vorstand machte in der Folge klar, dass er sehr zurückhaltend ist bei diesem Ansinnen der Antragsteller. So warnte er unter anderem vor verfrühten Forderungen, die, wenn überhaupt, nur für eine kleine Minderheit in Frage kommen und im Gegenzug die bisherige liberale Haltung der Schweiz hinsichtlich Selbstbestimmung gefährden könnten. Alle relevanten gedruckten und elektronischen Medien in der Schweiz berichteten über das Thema, und auch in den Leserbriefspalten hielt es sich über Wochen.

Daneben lancierte das Ressort eine Öffentlichkeitskampagne, um das Verständnis für die Selbstbestimmung in der Bevölkerung zu fördern. Denn leider ist es auch 35 Jahre nach der Gründung von EXIT immer noch so, dass es Politiker, Gesellschaftsgruppen und vor allem Heime, Spitäler und andere Anbieter im Gesundheitswesen gibt, welche den Gedanken der Selbstbestimmung am Lebensende ablehnen. Deshalb wurden TV-Spots produziert, in denen das Recht des Menschen auf sein Leben und das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben thematisiert werden.

Fünf prominente Schweizer Persönlichkeiten, die gleichzeitig EXIT-Mitglieder sind und sich ohne Gage zur Verfügung gestellt haben, treten darin auf: Komiker Peach Weber, Künstler und Zirkusunternehmer Rolf Knie, Ständerätin Anita Fetz, Publizistin und ehemalige «Tages-Anzeiger»-Chefredaktorin Esther Girsberger und Filmemacher Rolf Lyssy, der bei den TV-Spots gleich noch Regie führte. Die 30-sekündigen Beiträge waren Ende 2017 und Anfang 2018 schweizweit auf verschiedenen Sendern zu sehen. Geplant war, die Spots auch im Schweizer Fernsehen auszustrahlen, was SRF jedoch ablehnte. Die Begründung war, dass die Freitodbegleitung «nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich stark umstritten» sei. Eine EXIT-Kampagne in den Service-public-Programmen könne «einen nicht unerheblichen Teil des Publikums in seinen Gefühlen verletzen». EXIT tat sein Unverständnis über diese Entscheidung kund und ist überzeugt, dass der Grund dafür bei der No-Billag-Initiative lag.

Übrigens: Vor acht Jahren hatte SRF ähnliche Spots noch ausgestrahlt.

Wirksame Kritik

Eine Herausforderung war die kommunikative Begleitung des Nationalen Forschungsprogramms NFP 67 «Lebensende», dessen Schlussbericht im November vorgestellt wurde. Die Erkenntnis daraus ist, dass die Resultate nicht bahnbrechend sind und dass die Kritik, welche EXIT und vier weitere Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen vor Jahren am aufwendigen Programm äusserten, ihre Wirkung nicht verfehlt hat. So hat die NFP 67-Leitung bei der Wertung der Suizidhilfe erkannt, dass es sich hierbei um ein Randphänomen handelt und auch in diesem Bereich die Patientenselbstbestimmung zu schützen und zu stützen ist. Fragezeichen sind dagegen bei den politischen Empfehlungen des Programms zur Suizidhilfe zu setzen: Die Forderungen nach Monitoring, Regulierung und Kontrolle können zu wenig durch wissenschaftliche Evidenz unterlegt werden.

Ein Ziel des Ressorts Kommunikation ist, zum Erhalt und Ausbau der guten Reputation von EXIT beizutragen. Zudem unterstützt es die Vereinsziele kommunikativ und informiert offen nach innen und aussen. Zu diesem Zweck plant und produziert es unter anderem das Mitgliedermagazin und diverse Broschüren, informiert via Website, beantwortet Medienanfragen aus dem In- und Ausland, verfasst und versendet Medienmitteilungen, pflegt Beziehungen zu Medien, Behörden und Organisationen, nimmt an Vernehmlassungen teil, lobbyiert auf verschiedenen Ebenen und führt Referate und Podiumsdiskussionen durch. Dadurch kommt das Ressort auch zu vielen persönlichen Kontakten mit Mitgliedern, deren Zahl hoffentlich weiter wächst.

Recht

Juristische Einsätze gibt es bei EXIT fast überall: ob im Zusammenhang mit der Erstellung oder Durchsetzung von Patientenverfügungen, mit Beratungen rund um Sterben und Tod, bei Belangen der Vereinsleitung und der Geschäftsstelle sowie bei rechtlichen Fragen von Mitgliedern oder externen Privatpersonen, Fachpersonen und Institutionen. Das Herzstück von EXIT bilden aber nach wie vor die Freitodbegleitungen, welche in der Regel auch die anspruchsvollste juristische Arbeit mit sich bringen: Sowohl auf der theoretischen wie auf der praktischen Ebene sind immer wieder Lösungen zu finden, welche im rechtlichen Rahmen und menschlich vertretbar sind. Einzelne Freitodbegleitungen können sehr aufwändig werden, oftmals auch aufgrund von sich widersetzenden Angehörigen oder im Zusammenhang mit Institutionen oder Ärzten.

EXIT setzt sich auch bei schwierigen Umständen für die Hilfesuchenden ein, lässt sich nicht einschüchtern und arbeitet sorgfältig. Stets müssen die Mitarbeiter auch sich selbst sowie den Verein EXIT und dessen Idee schützen. Umgekehrt hat auch EXIT sich und sämtliche Mitwirkenden möglichst unangreifbar zu machen, indem jede einzelne Freitodbegleitung mit Umsicht und nach allen Regeln der Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt wird. Der grosse Erfahrungsschatz bei EXIT ist dabei grundlegend, und gleichzeitig sind Routineerscheinungen zu vermeiden. Insbesondere die professionelle Arbeit der Freitodbegleitpersonen ist in vielerlei Hinsicht sehr anspruchsvoll – und sorgt letztlich für das Ansehen von EXIT.

Im Jahr 2017 bewiesen zwei besonders bemerkenswerte Arbeiten die sorgfältige Auseinandersetzung mit der Freitodhilfe in der Schweiz: eine wissenschaftliche Publikation und ein Gerichtsurteil.

Unter dem Titel «Fünf Mythen über Suizidhilfeorganisationen» erschien im Mai 2017 ein rechtswissenschaftlicher Aufsatz von Daniel Häring, welcher Recht, Praxis und öffentliche Wahrnehmung von einigen Aspekten der organisierten Freitodhilfe analysiert. Und der Verfasser denkt weiter, stellt Gegenthesen zu den untersuchten Mythen auf und regt weiterführende Diskussionen an. Zur Entkräftung des ersten Mythos beschreibt er Dienstleistungen der Sterbehilfeorganisationen, welche mit Patientenentscheidungen generell (inkl. Patientenverfügungen), mit Beratungen sowie mit Suizidprävention weit über die Suizidhilfe hinausgehen. Als zweiter Mythos werden die – oft auf besonderen Widerstand stossenden – Suizidbegleitungen psychisch kranker Personen betrachtet. Sie werden v. a. im Zusammenhang mit der Urteilsfähigkeit und deren Überprüfung sowie in Bezug auf die Anforderungen an die Diagnose untersucht. Nicht nur hier überzeugt der Verfasser durch Sachlichkeit verbunden mit Menschlichkeit. Als dritten Mythos stellt er die bisherige Handhabung des strafrechtlichen Begriffs der Tatherrschaft in Frage und legt dar, inwiefern das Kriterium der reinen Handlungsherrschaft der Realität nicht gerecht wird. Für Ausnahmefälle sollte es daher dem Kriterium der Entscheidungsherrschaft weichen. Im vierten Mythos wird mit Blick auf die strafbare Selbstsucht gemäss Art. 115 StGB die Frage der angemessenen Entlöhnung insbesondere der Freitodbegleitpersonen beleuchtet. Differenziert wird aufgezeigt, dass das Verbot der selbstsüchtigen Motive ein marktübliches Einkommen aller direkt und indirekt an der Freitodhilfe Mitwirkenden – nicht a priori ausschliesst. Und mit dem fünften Mythos spricht der Verfasser dem Ruf nach einem Gesetz über die Suizidhilfe ihre Berechtigung ab. Im Resultat gleich wie der Bundesrat im Jahr 2011 (nach jahrelanger Auseinandersetzung mit dem Thema) wird festgestellt, dass die bestehenden Gesetze klar und ausreichend sind und ein sinnvolles Gleichgewicht zwischen staatlicher Schutzpflicht und persönlicher Freiheit bilden. Bei genauer Betrachtung erweist sich also weder eine Änderung des Strafgesetzbuches noch die Einführung eines Spezialgesetzes als angezeigt. Abzulehnen ist eine weitere Regelung zudem gestützt auf die Tatsache, dass sich die Schweizer Bevölkerung und die Politik regelmässig zum bestehenden System bekennen und dadurch wichtige ethische, religiöse, rechtliche, politische und gesellschaftliche Fragen im Grundsatz bereits beantwortet sind.

Ein weiterer juristischer Meilenstein wurde mit Urteil vom 6. Juli 2017 eines kantonalen Verwaltungsgerichts gesetzt. Die präzisen Erwägungen halten fest, dass das Standesrecht der Ärzte (v. a. in Form von FMH-Ordnung sowie von integrierten Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW) keine über das – abschliessende – Bundesrecht hinausgehenden ärztlichen Berufspflichten begründen kann. Standesregeln dürfen von vornherein nicht in Grundrechte eingreifen, und sie sind rechtlich unverbindlich, soweit sie nur eine ethische Haltung darstellen, nicht im öffentlichen Interesse liegen und auch nicht der Auffassung der Mehrheit der Bevölkerung und der Ärzteschaft entsprechen. Im Konfliktfall müssen Standesregeln daher ohne Weiteres hinter dem geltenden staatlichen Recht zurücktreten. Das Urteil ist umfassend begründet, wurde nicht ans Bundesgericht weitergezogen und ist daher rechtskräftig.

Für die Lehre und Rechtsprechung zur Realität der organisierten Freitodhilfe in der Schweiz war 2017 also ein hervorragendes Jahr.

Finanzen

Ein ausserordentlich hohes Finanzergebnis und beträchtliche Spendeneinnahmen haben ganz wesentlich dazu beigetragen, dass unser Verein auf ein gutes Geschäftsjahr 2017 zurückblicken kann. Allen Spendern sei an dieser Stelle noch einmal gedankt. Die Erfolgsrechnung 2017 schliesst mit einem positiven Jahresergebnis von 46763 Franken ab. Gegenüber dem Vorjahr hat unser Eigenkapital um fast 400000 Franken auf rund 8,8 Millionen Franken zugenommen. Es setzt sich aus dem für bestimmte Zwecke gebundenen Fondskapital von 4965 832 Franken, der Wertschwankungsreserve von drei Millionen Franken und dem freien Kapital von 828 699 Franken zusammen. Zusätzlich besteht bei unserer Pensionskasse, der PKG in Luzern, per 31. Dezember 2017 eine Arbeitgeber-Beitragsreserve von 751555 Franken (2016: 350651 Franken).

Das Berichtsjahr war geprägt von einem synchronen Konjunkturaufschwung sowohl in den Industriestaaten wie auch in den Schwellenländern. Zudem blieb die Teuerung während des ganzen Jahres tief. So betrug das Wirtschaftswachstum global 3,7 Prozent, in den USA 2,3 Prozent und in der Euro-Zone 2,5 Prozent. Mit der Zunahme des Bruttoinlandprodukts von nur einem Prozent lag die Schweiz deutlich zurück. In den USA sank die Arbeitslosenquote auf vier Prozent. Diese positiven Entwicklungen haben die amerikanische Notenbank veranlasst, die Leitzinsen im abgelaufenen Jahr in drei Schritten um insgesamt 0,75 Prozent auf das Zielband von 1,25 bis 1,50 Prozent zu erhöhen. Gleichzeitig hat sie damit begonnen, die seinerzeit zur Verhinderung einer Rezession in grossem Umfang gekauften Wertschriftenbestände wieder abzubauen. Im Oktober 2017 verlängerte dagegen die Europäische Zentralbank (EZB) ihre expansive Geldpolitik ein weiteres Mal. Sie beschloss, den Kauf von Schuldpapieren von Ländern der Euro-Zone mindestens bis Ende September 2018 fortzusetzen, wobei das monatliche Kaufvolumen von 60 Milliarden Euro mit Wirkung ab Januar 2018 auf 30 Milliarden Euro reduziert werden soll. An der Tiefzinspolitik mit Leitzinsen von null Prozent und Negativzinsen von minus 0,4 Prozent für Bankeinlagen bei der Notenbank nahm die EZB keine Änderung vor. Um eine Aufwertung des Schweizer Frankens zu verhindern, musste infolgedessen auch die Schweizerische Nationalbank an den Negativzinsen von minus 0,75 Prozent festhalten. Im vergangenen Jahr gewann der Euro gegenüber dem Schweizer Franken gut neun Prozent, während der US-Dollar rund vier Prozent an Wert verlor.

Aufgrund der guten Konjunkturlage haben sich die Aktienmärkte weltweit sehr positiv entwickelt. So verbesserten sich beispielsweise der Weltaktienindex um 20 Prozent und die Standardwerte des schweizerischen Aktienmarktes um 14 Prozent. Schwierig für Anleger war die Situation im Obligationenbereich, wo aufgrund der Tiefzinspolitik der Notenbanken weiterhin magere Renditen hingenommen werden mussten. So betrug beispielsweise die Rendite der zehnjährigen Bundesobligation zu Beginn wie am Ende des Jahres unverändert minus 0,2 Prozent. Dank der positiven Entwicklung der Aktienmärkte hat unser Portefeuille, zur Hauptsache bestehend aus Aktien und Obligationen von soliden Unternehmungen sowie einem hohen Anteil Liquidität von durchschnittlich 13 Prozent, eine beachtliche Performance von 8,6 Prozent erbracht. Insgesamt weisen wir zum Jahresende ein positives Finanzergebnis von 795 391 Franken aus. Zu Lasten der Erfolgsrechnung wurde die Wertschwankungsreserve um 100000 Franken auf drei Millionen Franken erhöht. Sie entspricht damit wie im Vorjahr weiterhin 30 Prozent der Finanzanlagen. Das seit 2010 mit einem Zinssatz von 4 Prozent bestehende Darlehen wurde im Berichtsjahr vollständig zurückbezahlt.

Nach zweijähriger intensiver Suche konnte unser Verein im Februar 2017 eine für die Bedürfnisse der Geschäftsstelle optimale Liegenschaft an der Witikonerstrasse in Zürich erwerben. Der Bilanzwert per 31. Dezember 2017 beträgt 11 020320 Franken. Der Kauf der Liegenschaft konnte ohne Fremdfinanzierung aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Die im langfristigen Fremdkapital aufgeführte Position «Rückstellung Beiträge Lebenszeit» bezweckt, die Dienstleistungen des Vereins gegenüber jenen Mitgliedern, die den Mitgliederbeitrag auf Lebenszeit entrichtet haben, in finanzieller Hinsicht auch in Zukunft sicherstellen zu können. Aufgrund der hohen Lebenserwartung in der Schweiz von ungefähr 86 Jahren und des Durchschnittsalters unserer Lebenszeit-Mitglieder von gegenwärtig 65 Jahren (Durchschnittsalter aller Mitglieder: 66 Jahre) hat der Vorstand deshalb als Zielgrösse eine Rückstellung von 900 Franken pro Lebenszeit-Mitglied festgesetzt. Wie im Vorjahr sind somit sämtliche der im Berichtsjahr eingegangenen Lebenszeit-Beiträge der Position «Rückstellung Beiträge Lebenszeit» gutgeschrieben worden. Diese erhöht sich infolgedessen um 1 986 472 Franken auf 16 813 874 Franken. Bei einem Bestand von 21 348 Lebenszeit-Mitgliedern ergibt dies per Ende Dezember 2017 eine Rückstellung von 788 Franken (Vorjahr: 726 Franken) pro Mitglied.

Aus einer Erbschaft hat unser Verein eine Teilzahlung von 335 000 Franken erhalten. Da wir diese Gelder dem zweckgebundenen Fonds «Beratung Patientenverfügung» zugewiesen haben, hat uns die zuständige Steuerbehörde gestützt auf die Verfügung des kantonalen Steueramts Zürich vom 4. Januar 2005 von der Steuerpflicht befreit. Im Gegenzug sind diesem Fonds ein Teil der im Jahr 2017 aufgrund der Beratung über Patientenverfügungen entstandenen Aufwendungen im Umfang von 124574 Franken belastet worden. In den Passiven unserer Bilanz bestehen per 31. Dezember 2017 weiterhin sechs mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen ausgestattete Fonds mit einem Kapital von insgesamt fast fünf Millionen Franken. Zusammenfassend kann die finanzielle Situation unseres Vereins als gut bezeichnet werden.

Geschäftsführung

Das Jahr war für den Verein ein besonderes. Nach 35 Jahren verfügt er nun über eine genügend grosse Geschäftsliegenschaft, die für seine Zwecke bestens geeignet ist. Das Jahr war auch für die Vereinsadministration herausfordernd. Nicht nur galt es, nach 15 Jahren am alten Standort den Umzug – mitsamt Beratung, EDV, Technik und Archiven – reibungslos und ohne negative Folgen für die Mitglieder zu bewältigen, davor wollten auch der Umbau und die sanfte Renovation der erworbenen Liegenschaft am Klusplatz Zürich sowie die Generalversammlung am neuen Austragungsort im «Volkshaus» Zürich organisiert und durchgeführt sein. All dies bei konstant hoher Belastung durch den immer noch wachsenden Verein und die – aufgrund der Alterung der Bevölkerung – zusehends komplexer werdenden Beratungs- und Begleitungsaufgaben.

Die Nachfrage nach Mitgliedschaften und Dienstleistungen bleibt auf einem im langjährigen Vergleich hohen Niveau. Die Geschäftsstelle und die drei Aussenbüros konnten die Dienstleistungen ohne grosse Wartezeiten oder Reklamationen bewältigen.

Die Anliegen der rund 110000 Mitglieder – zehntausende Auskünfte, 18 000 Ausgaben von Patientenverfügungen (PV), über 10000 Neuanmeldungen, 10000 PV-Kontrollen und Hinterlegungen, 5000 Kontakte, über 1000 Vorbereitungen für Sterbehilfe usw. – sind mit 23 Vollzeitstellen zur Zufriedenheit erledigt worden.

Die administrativen Prozesse sowie Stabilität und Geschwindigkeit der Vereins-EDV sind auf den Umzug hin noch einmal verbessert worden. Derzeit wird intensiv an Neuerungen im Online-Bereich gearbeitet, um das vielfältige Dienstleistungsangebot von EXIT in Zukunft noch einfacher zu den Mitgliedern zu bringen. Trotz der Optimierungen in der Vereinsadministration konnten der budgetierte Verwaltungsaufwand – und auch die Baukosten für den neuen Vereinssitz – unterschritten werden. Dank Rationalisierungen musste die Stellenzahl trotz Wachstum nicht erhöht werden.

Die neuen Räumlichkeiten der EXIT-Geschäftsstelle tragen nicht nur zu einer Optimierung von Logistik und Abläufen bei – die vier Hauptabteilungen von EXIT (Mitgliederadministration, Freitodbegleitungs-Administration, Beratung und Buchhaltung) finden auf je einem eigenen Stockwerk Platz –, sondern auch zu einem angenehmeren Arbeitsklima. So kann den Mitarbeitenden erstmals ein Aufenthaltsraum für die Pausen zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren erlauben die nun in genügender Anzahl vorhandenen Beratungs- und Sitzungszimmer effizientere Abläufe. Zudem müssen für mittelgrosse Veranstaltungen wie Fallbesprechungstage, Studierenden-Anlässe oder Medienkonferenzen keine externen Räumlichkeiten mehr gemietet werden.

Im Vergleich zu den beiden Vorjahren hat sich das Wachstum bei den Beitritten etwas verlangsamt, dies weil der Zuwachs an Neumitgliedern nicht mehr so stark ausfällt und gleichzeitig die Anzahl der Verstorbenen steigt.

Die Geschäftsführung hat zusammen mit dem Vorstand die Verantwortung über ein Millionenbudget und insgesamt 31 Mitarbeitende und Aushilfskräfte. Sie organisiert dazu die Vorstandsgeschäfte und -sitzungen sowie die Anlässe und die Generalversammlung (GV). Letztere hat im Berichtsjahr wiederum erfreulich viele Mitglieder angezogen.

Der Geschäftsführer dankt den Mitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen, dem Vorstand für die konstruktive Zusammenarbeit und den Rückhalt, den Freitodbegleiterinnen für ihre zeitintensive, anspruchsvolle Hilfeleistung für leidende Mitglieder. Ein besonderes Dankeschön geht an die Mitarbeitenden. Ihr Engagement im abgelaufenen Jahr mit Umzug und GV am neuen Ort war einmal mehr riesig, die Qualität ihrer Arbeit hoch. Sie tragen wesentlich zum Erfolg und zum guten Ruf von EXIT bei.

Geschäftsprüfungskommission (GPK)

Auftrag

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) von EXIT nimmt in die Tätigkeit des Vorstandes und der Geschäftsführung Einblick. Zudem prüft sie periodisch, ob die gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen sowie die Reglemente korrekt angewendet werden und ob die Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstandes ordnungsgemäss vollzogen werden. Dazu erstellt sie einen schriftlichen Bericht.

Tätigkeit

Die Geschäftsprüfungskommission traf sich 2017 zu zwei Sitzungen. Zusätzlich liess sie sich im Februar 2018 über das finanzielle Ergebnis des Jahres 2017 informieren. Ferner nahmen ihre Mitglieder im März am EXIT-Tag und im Juni an der Generalversammlung teil. Am 12. Dezember 2017 kontrollierte die GPK auf der Geschäftsstelle in Zürich den Lagerbestand des Medikaments Natrium-Pentobarbital (NaP), das von EXIT für die Sterbehilfe verwendet wird. Sie stellte fest, dass das NaP sicher aufbewahrt wird und über die Ein- und Ausgänge sorgfältig und zweckmässig Buch geführt wird.

Prüfung der Akten

Richard Wyrsch hat wie in den vergangenen Jahren regelmässig die Akten der Freitodbegleitungen in der Geschäftsstelle umfassend geprüft und analysiert. Seit die Geschäftsprüfungskommission von EXIT besteht, gehört die Durchsicht und Prüfung aller zu einer Freitodbegleitung benötigten Dokumente, Unterlagen und Akten zu einer Kernaufgabe der GPK. Dazu gehören Arztzeugnisse, Krankengeschichten, allfällige Spitalaustrittsberichte, Gesprächsberichte mit den Sterbewilligen, die ärztliche Bestätigung der Urteilsfähigkeit der sterbewilligen Person, die Ausstellung des Rezeptes für das Sterbemittel Natrium-Pentobarbital (NaP), das Protokoll der Freitodbegleitung, allfällige Gutachten und weitere Unterlagen. Mit diesem Vorgehen wird den hohen Ansprüchen, die EXIT an eine Freitodbegleitung stellt, Rechnung getragen. Diese Prüfung ist für die GPK sehr wichtig, um festzustellen, ob alles im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften abgelaufen ist. Die GPK stellt fest, dass die Sterbebegleitungen den erfor- derlichen Standards vollends gerecht werden. Die Statistik über Akteneröffnungen und Freitodbegleitungen sind im Jahresbericht des zuständigen Vorstandsressorts Freitodbegleitung publiziert.

Finanzen

Die GPK traf sich am 23. Februar 2018 mit Saskia Frei, EXIT-Präsidentin, Jean-Claude Düby, Vorstandsmitglied und verantwortlich für das Ressort Finanzen, Bernhard Sutter, Leiter Geschäftsstelle, und Negar Ghafarnejad, Leiterin Buchhaltung, sowie mit der externen Revisorin Claudia Suter, um die vorab zugestellte Jahresrechnung 2017 zu besprechen und sich einzelne Positionen der Erfolgsrechnung erklären zu lassen. Die GPK stellt fest, dass das Vereinsvermögen sorgfältig verwaltet wird, was auch die gute Vermögenslage des Vereins und der positive Abschluss belegen. Sie dankt dem Finanzchef für die umsichtige Verwaltung des Vereinsvermögens.

Zusammenarbeit mit dem Vorstand

Die Geschäftsprüfungskommission erhält regelmässig die Protokolle der Vorstandssitzungen und gewinnt dadurch Einblick in alle laufenden Geschäfte. Im Berichtsjahr waren die Arbeiten der von Patrick Middendorf präsidierten Gruppe «Altersfreitod» von besonderem Interesse. Zusätzlich bestehen Telefon- und E-Mail-Kontakte zwischen den Mitgliedern der GPK und des Vorstandes. Dies erlaubt es der GPK, auf allfällige Probleme rechtzeitig einzugehen.

Im Rahmen des EXIT-Tages traf sich die GPK im März wie üblich zu einer allgemeinen Aussprache mit dem Vorstand. Im Vordergrund der Diskussion standen die Abläufe bei den Kontrollen der Dossiers sowie die Nachfolgeregelung Leitung Freitodbegleitung.

Dank

Die Geschäftsprüfungskommission verdankt die für EXIT geleistete grosse Arbeit. Sowohl vom Vorstand als auch vom Team der Freitodbegleiterinnen und Freitodbegleiter, den Konsiliarärzten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle wurde eine anspruchsvolle Arbeit mit viel Engagement und fachlichem Können geleistet.

Elisabeth Zillig, Präsidentin GPK EXIT, Dr. Patrick Middendorf, Richard Wyrsch