Zürcher Kantonsrat unterstützt Selbstbestimmung von Heimbewohnenden

Öffentlich finanzierte Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich müssen das selbstbestimmte Sterben mit Sterbehilfeorganisationen in ihren Räumlichkeiten künftig zulassen. Dies hat der Kantonsrat nach einer emotionalen Debatte heute Montagvormittag mit 92 zu 76 Stimmen entschieden.

Dem heutigen Entscheid des Kantonsrats ging die parlamentarische Initiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» voraus, die SP, GLP und Grüne im Jahr 2019 eingereicht hatten. Diese fordert, den begleiteten Suizid in allen von der öffentlichen Hand unterstützten Heimen im Kanton Zürich zu erlauben – wie dies auch schon in mehreren Westschweizer Kantonen gesetzlich geregelt ist. Der Kantonsrat nahm den Vorstoss im Jahr 2019 mit 111 von insgesamt 180 Stimmen an.

Die Initiative wurde der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) für Bericht und Antrag zugewiesen. Überraschend lehnte diese den Vorstoss in einem Zufallsentscheid von 8 zu 7 ab. Auch die Gesundheitsdirektion wollte die Heime nicht verpflichten. Der Ball lag erneut beim Kantonsrat, der die Initiative heute nun mit 92 zu 76 Stimmen definitiv angenommen hat. Ein Referendum ist allerdings noch möglich und käme wohl 2023 vors Zürcher Stimmvolk.

EXIT begrüsst die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts von Heimbewohnerinnen und -bewohnern im Kanton Zürich. Der vom Kantonsrat gefällte Entscheid entspricht klar dem Willen der Bevölkerung, wie sämtliche Umfragen der letzten Jahre immer wieder gezeigt haben. Bernhard Sutter, EXIT-Geschäftsführer: «Damit erhalten 40 Jahre nach Gründung von EXIT in einem weiteren Kanton Heimbewohnende dasselbe Recht, wie es Sterbewilligen in der Mietwohnung oder der Eigentumswohnung schon lange zukommt: die eigenen vier Wände zum selbstbestimmten Sterben nicht noch mühselig und sinnloserweise verlassen zu müssen.»

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