Verboten in Deutschland, in der Schweiz erlaubt

Der Bundestag hat die Suizidhilfe durch Fachpersonen in Deutschland verboten. EXIT bedauert dies für die deutsche Bevölkerung und weist darauf hin, dass dem Selbstbestimmungsrecht in der Schweiz Sorge getragen werden muss.

Das deutsche Parlament hat – gegen den Willen von 80 Prozent des Volkes, das es eigentlich vertritt – die fachliche Hilfe beim selbstbestimmten Lebensende gesetzlich verboten. Bis zu drei Jahren Gefängnis soll damit erhalten, "wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmässig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt". „Geschäftsmässig“ bedeutet nicht „als Geschäft“, sondern „wiederholt“, wobei schon die Absicht auf das zweite Mal als Wiederholung gilt.

Verboten wird somit einerseits die Suizidhilfe als Vereinstätigkeit. Bestraft würden anderseits alle Ärzte oder andere Einzelpersonen, die es beim Leisten von Suizidhilfen auf wiederkehrendes Handeln anlegen. Zudem dürfen die legalen Sterbehilfevereine in der Schweiz jenen Personen, die sich auf deutschem Boden befinden, vermutlich keine Informationen und Vorbereitungen für eine Freitodhilfe mehr zukommen lassen.

Vorgesehen ist, dass das beschlossene Gesetz auf Anfang 2016 in Kraft tritt. Doch es ist absehbar, dass sich nun die Gerichte mit den Vorgaben befassen müssen, da unter anderem der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Regelung als rechtlich problematisch erachtet. Dies hat jedoch keinerlei aufschiebende Wirkung.

Primär ist EXIT von diesem Entscheid nicht betroffen, da der Selbsthilfeverein nur Patientinnen und Patienten in der Schweiz hilft. EXIT hat jedoch einige Hundert Mitglieder, die Schweizer Staatsbürger sind und in Deutschland leben. Welche Hilfe ihnen EXIT durch das Verbot des deutschen Bundestags noch geben darf, ohne sich im Nachbarland strafbar zu machen, wird nun ein Rechtsexperte prüfen. Der EXIT-Vorstand wird alles unternehmen, um die Mitarbeiter vor einem möglichen deutschen Zugriff zu schützen.

EXIT hatte Anfang dieser Woche mit einer Inserate-Kampagne in grossen Schweizer Tageszeitungen auf das drohende Verbot der Suizidhilfe in Deutschland und auf die wichtige Wahrung des Selbstbestimmungsrechts in der Schweiz hingewiesen.

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EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.