Parlament einig: Suizidhilfe ist genügend geregelt

Eine Initiative aus dem Kanton Neuenburg forderte neue Rechtsgrundlagen für die Hilfe beim Suizid. Der Ständerat sprach sich bereits im letzten Jahr dagegen aus. Nun hat der Nationalrat dieselbe Entscheidung gefällt.

Die im Neuenburger Grossen Rat entstandene Initiative wollte sowohl "das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen schützen“ wie auch "die organisierte Suizidhilfe reglementieren“. So hatten die Initianten die Bundesversammlung aufgefordert, die Bedingungen für den assistierten Suizid und die Rechtsgrundlagen für Sterbehilfeorganisationen zu präzisieren.

Die Initiative wurde – wie schon im Ständerat – von einer Mehrheit im Nationalrat als unnötig erachtet und abgelehnt. Damit schloss er sich der einvernehmlichen Meinung der vorberatenden Rechtskommissionen an: Das geltende Recht genügt bei konsequenter Anwendung, um allfällige Missbräuche bei der Suizidhilfe zu verhindern. Es besteht kein Bedarf, neue gesetzgeberische Massnahmen zu ergreifen.

Nach dem Nein des Nationalrats ist die Initiative nun endgültig vom Tisch.

Siehe auch Newsmeldung vom 17.11.18

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