Nationalfonds missachtet Teile der Schlichtung

Zur Verhinderung der Transparenz im umstrittenen nationalen Forschungsprogramm «Lebensende» ist dem Nationalfonds fast jedes Mittel recht.

Es bestehen Zweifel an der Objektivität des nationalen Forschungsprogramms «Lebensende». Deshalb haben die fünf Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen, darunter EXIT, gemäss Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in die Wahl- und Auswahlverfahren verlangt. Der Nationalfonds SNF behauptete darauf, das nationale Forschungsprogramm falle nicht unter das Öffentlichkeitsgesetz – obwohl es zu 100 Prozent aus öffentlichen Mitteln finanziert ist. Im Schlichtungsverfahren stellte die zuständige Behörde klar, dass das Programm dem Öffentlichkeitsgesetz unterstehe und erliess die Empfehlung zur Offenlegung zahlreicher Dokumente.

Laut der «Neuen Zürcher Zeitung» will der SNF dies nicht vollständig befolgen. Obwohl er den Medien gegenüber bekräftigte, im Forschungsprogramm sei alles rechtens und transparent, weigert er sich beharrlich, vollständige Transparenz zu schaffen. Den fünf Selbstbestimmungsorganisationen bleibt keine andere Wahl, als das Recht der Öffentlichkeit auf volle Transparenz beim Bundesverwaltungsgericht einzuklagen. Derweil versendet der SNF teure PR-Broschüren, um seine gegen das selbstbestimmte Sterben voreingenommene «Forschung» in besserem Licht erscheinen zu lassen, und publizieren Forschungsprogramm-Leitungsmitglieder Artikel gegen die Selbstbestimmung betagter Bürgerinnen und Bürger.

Die Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen engagieren sich, um den Eidgenössischen Räten und den Behörden, für die das bis 2017 laufende Programm gedacht ist, aufzuzeigen, dass die Resultate nicht wissenschaftlich neutral sein dürften und deshalb nicht relevant.

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