Grosses Medienecho auf Freitodbegleitung von Goodall

Der Australier David Goodall, der für eine Freitodbegleitung in die Schweiz gereist ist, hat für grosses Interesse bei in- und ausländischen Medien gesorgt. EXIT Deutsche Schweiz ist nicht involviert gewesen in die Begleitung des 104-jährigen Wissenschaftlers.

Der Australier David Goodall hat sein Leben am Auffahrtstag in Liestal beendet. In Australien wurde die Freitodbegleitung Ende der 90-er Jahre verboten. Nur der Bundesstaat Victoria lässt diese zu, sofern der Sterbewillige todkrank ist. Der 104-Jährige lebte jedoch in Perth in Westaustralien und wollte wegen seiner mehreren Altersgebrechen nicht mehr länger leben.  So hatte unter anderem seine Sehkraft nachgelassen, er kämpfte mit Lähmungserscheinungen und nach einem Sturz in seiner Wohnung verboten ihm die Behörden, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen oder allein die Strasse zu überqueren.

Es ist ein Menschenrecht, selbstbestimmt über sein Leben und damit sein Sterben bestimmen zu können. Das ist  Goodall in seiner Heimat bei sich zu Hause nicht gewährt worden. Der Wissenschaftler hat mit seiner Reise in die Schweiz, wo eine Freitodbegleitung gesetzlich möglich ist, bewusst in weiten Teilen der Welt ein grosses Medienecho ausgelöst. Möglich ist, dass dieser „laute Tod“ bei Regierungen in Ländern, die keine Freitodbegleitungen zulassen, zur Einsicht und einem Umdenken beiträgt.

EXIT Deutsche Schweiz setzt sich seit mittlerweile 36 Jahren immer wieder für die öffentliche Diskussion des Themas ein. EXIT ist bei entsprechenden Medienanfragen nach Reportagen über Menschen, die den assistierten Suizid wählen, grundsätzlich zurückhaltend. Der Selbstbestimmungsverein will todkranke und sterbenswillige Menschen nicht zur Schau stellen. Zudem kann eine Berichterstattung in den Medien einen unzulässigen Druck beim Sterbewilligen aufbauen, tatsächlich mit einer Freitodbegleitung zu sterben und nicht vielleicht doch noch einen anderen Weg zu wählen. Einen Druck spürte Goodall laut eigenen Aussagen aufgrund des grossen öffentlichen Interesses nicht. Er sagte, es sei seine eigene Entscheidung, sein Leben beenden zu wollen.

In verschiedenen Medienberichten ist EXIT Deutsche Schweiz fälschlicherweise mit der Freitodbegleitung des 104-Jährigen in Verbindung gebracht worden. EXIT Deutsche Schweiz weist darauf hin, dass sie nichts mit der Freitodbegleitung des Australiers David Goodall zu tun hat und unabhängig ist von der involvierten Organisation Exit International. EXIT Deutsche Schweiz als grösster Selbstbestimmungsverein der Schweiz begleitet nur leidende Menschen mit Schweizer Bürgerrecht oder mit Wohnsitz in der Schweiz. (JW)

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