EXIT-Kampagne: Drohendes Sterbehilfe-Verbot in Deutschland

Diese Woche erscheinen in den Schweizer Printmedien grossformatige Inserate von EXIT. Die grösste Selbstbestimmungsorganisation der Schweiz macht damit darauf aufmerksam: Es ist nicht selbstverständlich, dass die Schweiz den Menschen zugesteht, frei über Art und Zeitpunkt des eigenen Sterbens zu entscheiden.

Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland befürworten rund 80 Prozent der Bevölkerung die Selbstbestimmung der Menschen gerade am Lebensende. Dennoch stellt sich eine Mehrheit der Parlamentarier des deutschen Bundestags gegen den erklärten Willen der Bürger. So deuten alle Zeichen darauf hin, dass der Bundestag das seit 140 Jahren bestehende Recht auf selbstbestimmtes Sterben in fachlich kompetenter, mitmenschlicher Begleitung verbietet. Er stimmt am kommenden Freitag, 6. November, über vier Gesetzesentwürfe ab, von denen noch der liberalste eine starke Beschneidung der bis heute geltenden Sterbefreiheit bedeutet.

Der aussichtsreichste Entwurf "Brand/Griese" bedroht allein schon die Beratung und Förderung der organisierten Suizidhilfe mit drei Jahren Gefängnis. Bei Annahme werden Ärzte und Palliativmediziner ihren Patienten kaum mehr beim selbstbestimmten Sterben beistehen können.

Die Schweizer Bevölkerung verfügt über eine freiheitliche und menschliche Regelung der Sterbehilfe. Doch auch hierzulande gibt es Bestrebungen einflussreicher Interessensgruppen, das Recht auf selbstbestimmte Leidensbeendigung stark einzuschränken. EXIT macht darauf aufmerksam, dass all jene, denen die Sterbefreiheit wichtig ist, auf deren Bewahrung achten sollten. Damit nicht das gleiche passieren kann wie zum Beispiel in Deutschland.

Die Headline des Inserates ist ein Zitat der Schweizer Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, das sie anlässlich des Weltkongresses 2012 der Sterbehilfegesellschaften in Zürich machte:

"Es ist Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass seine Bürgerinnen und Bürger in Würde sterben können."

EXIT begrüsst diese menschliche Haltung, die eben noch längst nicht in allen Regierungen und Ländern selbstverständlich ist.

EXIT hat die Patientenverfügung in der Schweiz eingeführt und jahrelang auf ihre gesetzliche Anerkennung hingewirkt. Der Selbsthilfeverein setzt sich seit über 30 Jahren für das Selbstbestimmungsrecht im Leben und Sterben ein.

EXIT schaltet sich nicht in innerdeutsche Angelegenheiten ein, die Inserate erscheinen nur in der Schweiz. Der Selbstbestimmungsverein verfolgt aber die Entwicklungen in Deutschland genau und wird immer wieder vor den Einschränkungsbemühungen in der Schweiz warnen.

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.