Erste EXIT-Begleitung vor 30 Jahren

Am 5. Januar 1985 hat EXIT erstmals einem Mitglied beigestanden beim selbstbestimmten Sterben.

Ein Tessiner EXIT-Mitglied, welches durch eine unheilbare Krankheit und zahlreiche Operationen stark leiden musste, wünschte 1984 die Hilfe von EXIT zur Leidensverkürzung. Der Hausarzt der Sterbewilligen verschrieb ihr die starken, zum Tod führenden Medikamente. Ein begleiteter Freitod als legale Möglichkeit für Schwerkranke – daran mussten sich die Polizeistellen und Untersuchungsrichter jedoch noch gewöhnen. Erst nach Stunden auf dem Polizeiposten durften die Freitodbegleiter nach Hause gehen. Die Behörden hatten sich vergewissert, dass der sogenannte "aussergewöhnliche Todesfall" im gesetzlichen Rahmen abgelaufen war.

Die erste Sterbebegleitung führte nicht zu einem Boom; in den ersten drei Jahren ersuchten jeweils weniger als ein halbes Dutzend EXIT-Mitglieder um diese Dienstleistung.

Ende 1986 zählte EXIT rund 15 000 Mitglieder. Für die meisten war der Grund zum Beitritt nicht die Möglichkeit der Sterbebegleitung, sondern das Angebot der Patientenverfügung. Viele beruhigte der Gedanke, selbst zu bestimmen, ob das eigene Leben durch das Potenzial der Medizinaltechnologie verlängert werden soll oder nicht.

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.