Die Schweiz wehrt sich

Die Abgabe von Sterbemedikamenten müsse präziser geregelt werden, finden die Europa-Richter. Die Schweiz aber will sich nicht dreinreden lassen und zieht das Urteil weiter.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verpflichtet die Schweiz in einem Urteil, die Betäubungsmittelabgabe zu Sterbezwecken gesetzlich zu regeln. Denn sie verletze das Recht auf Privatleben, wenn sie Sterbewillige im Ungewissen darüber lasse, ob sie letztlich ein Rezept für ein Sterbemedikament erhielten oder nicht.

Das Urteil hatte in Fachwelt und Medien für viel Aufregung gesorgt, weil es schwierig zu interpretieren ist. Am Ende überwog wohl die Auslegung, es rede der Schweiz zu stark in die Details der Gesetzesregelung.

Auf jeden Fall zieht das Bundesamt für Justiz in Absprache mit Justizministerin Simonetta Sommaruga das Urteil nun an die Grosse Kammer des EGMR weiter.  

Bleibt abzuwarten, ob sich der EGMR dann zur bisher ignorierten Grundfrage der Klägerin äussert, ob das Recht, die Art und den Zeitpunkt des eigenen Todes zu bestimmen, auch praktikabel sein müsse, indem der Staat den Sterbewilligen ein sanftes, sicheres, würdiges Sterbemittel zur Verfügung stellen müsse.

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