Altersfreitod: Kommission schlägt Massnahmen vor

Die nach der EXIT-Generalversammlung 2017 gebildete Arbeitskommission hat definiert, welche Massnahmen für einen erleichterten Zugang von betagten Menschen zum Sterbemittel sie untersuchen will. Neben einer Vereinfachung der Legalitätskontrolle geht es unter anderem um Schritte in den Bereichen Recht und Ethik. Das Thema Altersfreitod wird an der Generalversammlung vom 2. Juni behandelt.

An der EXIT-Generalversammlung vom 17. Juni 2017 hatte das „Komitee für einen erleichterten Altersfreitod“ die „Bildung einer Arbeitskommission beantragt mit dem Auftrag, für betagte Menschen Massnahmen für einen erleichterten Zugang zum Sterbemittel Natrium-Pentobarbital (NaP) vorzuschlagen und diese Massnahmen an der GV 2018 zu präsentieren“. Folgende „Zielrichtungen“ waren vom Komitee genannt worden: eine Freitodbegleitung von Betagten ohne Diagnose und wenn möglich dereinst rezeptfrei sowie die Abschaffung der Legalinspektion nach einem begleiteten Freitod.

„Leiden am und im Alter“

Nach der Konstituierung bezeichnete die Kommission die Kriterien „Leiden am und im Alter“ und „Konstanz des Sterbewunsches“ als Voraussetzung für einen erleichterten Zugang von betagten Menschen zum Sterbemittel. Dies mit dem Anliegen, dass beide Kriterien von einer sterbewilligen Person zwar benannt werden sollen, der Sterbewunsch aber nicht zu rechtfertigen sei. Selbstverständlich bleibt als weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Sterbebegleitung das Vorhandensein der Urteilsfähigkeit. Die Kommissionsmitglieder verständigten sich darauf, die Voraussetzung eines ärztlichen Rezepts für die Abgabe des Sterbemittels einstweilen als gegeben anzunehmen.

Die Kommission beauftragte zum Thema Altersfreitod ein Gutachten „Recht“ bei Prof. Dr. Christian Schwarzenegger und ein Gutachten „Ethik“ bei Prof. Dr. Klaus Peter Rippe. Diese Gutachten liegen noch nicht vor. Auch definierte die Kommission verschiedene Bereiche, in welchen sie Massnahmen für einen erleichterten Zugang von betagten Menschen zum Sterbemittel näher untersuchen will. So hat sich eine Arbeitsgruppe mit dem internen Ablauf in der Sterbehilfe befasst. Ein entsprechendes Arbeitspapier wurde von der Kommission an den Vorstand und die Geschäftsstelle zur weiteren Diskussion weitergeleitet.

Eine weitere Arbeitsgruppe regte an, die Kommunikationsmittel von EXIT zu überprüfen (Digitalisierung/ E-Mail-Kartei) und abzuklären, inwiefern auf die Politik und ihre Prozesse bei der Entscheidungsfindung Einfluss genommen werden kann (z.B. mit Wahlempfehlungen an die Mitglieder). Auch hier wurde ein Antrag an den Vorstand verabschiedet.

Hinsichtlich zukünftiger Präsentation der Arbeitsergebnisse der Kommission werden verschiedene publizistische Massnahmen (z.B. die Herausgabe eines Sonderhefts oder die Veröffentlichung von Inhalten über die Website von EXIT) geprüft. Zudem bereitet eine Arbeitsgruppe ein Konzept für die Durchführung einer Tagung zum Thema Altersfreitod vor.

Die Kommission beantragt der Generalversammlung, sie ein weiteres Jahr einzusetzen, damit die begonnenen Arbeiten fortgeführt werden können.
 

Dringend: Legalinspektion vereinfachen

Nach einem Suizid muss von den Behörden eine amtliche Untersuchung eröffnet und eine sogenannte Legalinspektion des Leichnams durchgeführt werden. Meist erscheinen vor Ort zwei oder mehrere Polizisten, ein Amtsarzt für die Leichenschau und oft auch noch ein Vertreter der Staatsanwaltschaft. Für die Angehörigen einer Person, die mit EXIT aus dem Leben geschieden ist, kann der nachfolgende administrative Ablauf oft viel belastender sein als der selbstbestimmte Suizid selber.

Bei der heutigen Rechtslage ist eine Abschaffung der Legalinspektion nicht zulässig und gegenwärtig nicht im Interesse von EXIT. Die Inspektionen und das juristische Verfahren dienen der Absicherung der Arbeit von EXIT und entlasten alle Anwesenden von jeglichem Verdacht. Den Ablauf der Legalinspektion hat momentan jeder Kanton etwas anders geregelt. Eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern der Kommission hat nun Massnahmen erarbeitet, welche die Legalinspektion vereinfachen sollen. Dabei wurden unter anderem folgende Ziele formuliert: Grundsätzlich ist die Legalinspektion von Seiten der Behörden in allen Kantonen nach gleicher Vorgehensweise so gründlich wie nötig mit so wenig personellem Aufwand wie möglich zu gestalten. Zudem ist eine Vorankündigung der Begleitung anzustreben, um das Zeitfenster der Untersuchung zu verkürzen. Einschränkung: EXIT darf keine weiteren behördlichen Vorschriften zum Voraus akzeptieren. Weiter erscheint die Staatsanwaltschaft nicht vor Ort, sondern wird telefonisch orientiert.

Seit Januar 2018 dokumentieren die EXIT-Freitodbegleiter bei jedem assistierten Suizid den Ablauf der Legalinspektion im Detail; EXIT wertet dies statistisch aus. Als weitere kurzfristige Massnahmen wählt EXIT drei bis fünf Kantone aus, in denen häufig Sterbehilfebegleitungen stattfinden. Mittel- und langfristig muss dieses Vorgehen und die Umsetzungen in den ausgewählten Kantonen von EXIT sorgfältig ausgewertet werden.

Der Antrag Kommission an die GV 2018: Zustimmung zu den vorliegenden Massnahmenvorschlägen hinsichtlich Legalinspektion und erneute Berichterstattung an die GV 2019.

Der vollständige Tätigkeitsbericht der Arbeitskommission und der Massnahmenkatalog sind im aktuellen INFO-Magazin 2.18 auf den Seiten 6 bis 8 zu finden: Zum INFO-Magazin

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