Menschenrechts-Gericht rügt Schweiz

"Der Menschenrechts-Gerichtshof verlangt von der Schweiz klare Sterbehilfe-Richtlinien - ein Sieg für Organisationen wie Exit und Dignitas. "Das ist ein grosser Schritt vorwärts", sagt Ludwig A. Minelli, Gründer der Sterbehilfe-Organisation Dignitas, auf Anfrage. Die Strassburger Richter hätten den Schweizer Widerspruch zwischen der Europäischen Menschenrechtskonvention, wo das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und somit auf einen selbstbestimmten Todeszeitpunkt verankert ist und dem Schweizerischen Betäubungsmittelgesetz "mit viel Sachkenntnis" erfasst. Auch EXIT begrüsst in einem Communiqué das Urteil: Die Schweiz dürfe sich nicht davor drücken, "das Recht auf Selbstbestimmung klar und für alle praktikabel auszugestalten". An der Sterbehilfepraxis von Exit werde sich aber nichts ändern - von Personen ohne jegliches Leiden habe man ohnehin nur ganz selten Anfragen."

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