Was hat der Schweizerische Nationalfonds (SNF) zu verbergen?

Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum Nationalen Forschungsprogramm «Lebensende» NFP 67, wird vom SNF weiter an das Bundesgericht gezogen.

Die sechs Schweizer-Selbstbestimmungsorganisationen vermuten Voreingenommenheit beim Forschungsprogramm «Lebensende». Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, welches den Zugang zu amtlichen Dokumenten regelt, verlangen sie Einsicht in das Auswahlverfahren der Leitung (ein katholischer Moraltheologe, der sich sei Jahren kritisch äussert zur Patientenselbstbestimmung am Lebensende) und der Studienprojekte (überproportional viele befassen sich mit der Patientenselbstbestimmung und dies teilweise voreingenommen aus Sicht der Organisationen). Das Bundesverwaltungsgericht – wie schon die Vorinstanz – genehmigte die Beschwerde in dem Sinne, dass teilweise personenbezogene Informationen aus den Gutachten und den Akten offengelegt werden müssen. Der Nationalfonds sperrt sich jedoch weiterhin gegen jeden Einblick. Damit schafft er es möglicherweise, dass die NFP67-Resultate veröffentlicht werden können, bevor Einblick in das Auswahlverfahren genommen werden kann.

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.