Walliser Bevölkerung sagt Ja zum selbstbestimmten Sterben in Altersheimen

Die Walliser Bevölkerung hat am heutigen Sonntag ein Zeichen für Selbstbestimmung und die Wahrung der persönlichen Freiheiten gesetzt. In einer Volksabstimmung hat sie das «Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen (GPCBSIE)» angenommen.

EXIT begrüsst die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts von Bewohnerinnen und Bewohnern von Altersheimen und anderen Einrichtungen wie zum Beispiel Spitälern im Kanton Wallis. Bei der Suizidhilfe handelt es sich um ein Recht, dessen Ausübung nicht verhindert werden darf.

Derzeit verbieten im Wallis über die Hälfte der Heime die Freitodbegleitung in ihren Räumen. Bewohnende, die selbstbestimmt sterben möchten, müssen dafür ihr Zuhause verlassen. Das nun mit einer grossen Mehrheit angenommene Gesetz hat zum Ziel, einerseits die Palliative Care zu fördern und andererseits die Praxis des assistierten Suizids in Institutionen zu regeln.

Darüber hinaus garantiert das Gesetz die Einhaltung der Grundsätze, die das Bundesgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in ihrer Rechtsprechung in Bezug auf die Suizidhilfe festgehalten haben. Diese muss in den eigenen vier Wänden der betroffenen Person durchgeführt werden können, um deren persönliche Freiheit und Würde zu respektieren.

Siehe auch Abstimmungserläuterungen und Beitrag im Medienspiegel.

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