Recht auf Selbstbestimmung im Altersheim: Überwältigende Unterstützung für Initiative

Der Rückhalt für die Zürcher Volksinitiative "Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen" ist gross. Das Initiativkomitee konnte heute rund 13’000 Unterschriften bei der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich einreichen. Die notwendigen 6000 Unterschriften wurden damit deutlich übertroffen. Die Initiative wird von den beiden Sterbehilfeorganisationen EXIT Deutsche Schweiz und DIGNITAS – «Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» unterstützt. Das Initiativkomitee dankt all jenen, die sich mit ihrer Unterschrift für die Selbstbestimmung eingesetzt haben.

Mit der Initiative soll erreicht werden, dass private Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich dazu verpflichtet werden, Freitodbegleitungen in ihren Räumlichkeiten zuzulassen. Das ist aktuell noch nicht der Fall – selbst wenn sie von der öffentlichen Hand subventioniert werden. Mehrere Politikerinnen und Politiker sowie Persönlichkeiten, welche die Suizidhilfe seit Jahren unterstützen, haben sich deshalb Anfang 2023 im Initiativkomitee "Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen" zusammengeschlossen und im Juni die kantonale Volksinitiative gestartet. Bereits nach wenigen Wochen waren die notwendigen 6000 Unterschriften beisammen, die Beteiligung hält auch weiterhin an. Bis heute sind 12'944 Unterschriften eingetroffen.

"Die hohe Unterschriftenzahl zeigt klar auf, dass die Zeit in der Schweiz endlich reif ist für eine vollumfängliche Selbstbestimmung am Lebensende, ohne wenn und aber. Diese Initiative liefert einen wesentlichen Beitrag dazu", so Andreas Stahel, Mitglied des Initiativkomitees und Vorstandsmitglied von EXIT.

«Die selbstbestimmte Leidens- und Lebensbeendigung ist ein Recht, dessen Ausübung nicht verhindert werden darf. Es muss auch im Kanton Zürich gesichert sein, dass schwer kranke und leidende Menschen, die sterben möchten, ihr Zuhause dazu nicht verlassen müssen», ergänzt Ludwig A. Minelli, Generalsekretär von Dignitas.

So wird die Einhaltung der Grundsätze garantiert, die das Bundesgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in ihrer Rechtsprechung in Bezug auf die Freiheit, selbst über die Art und den Zeitpunkt des eigenen Lebensendes zu bestimmen, festgehalten haben. Suizidhilfe muss in den eigenen vier Wänden der betroffenen Person durchgeführt werden können, um deren persönliche Freiheit und Würde zu respektieren.

Mehr Informationen: selbstbestimmung-auch-im-heim.ch

160 Schachteln mit Unterschriften konnten von den Vetreterinnen und Vertreter aus dem Kantonsrat sowie von DIGNITAS und EXIT an die Direktion des Innern übergeben werden:

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