Neue ärztliche Richtlinien zum Umgang mit Sterben und Tod

Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat die überarbeiteten Richtlinien zum «Umgang mit Sterben und Tod» in die Vernehmlassung verabschiedet. Der Entwurf bringt unter anderem auch Lockerungen in Bezug auf die ärztliche Sterbehilfe mit sich.

Mit ihren Richtlinien unterstützt die SAMW Ärztinnen und Ärzte bei heiklen, medizin-ethischen Fragen. In Bezug auf die Suizidhilfe hielt sie bisher daran fest, dass diese kein Teil der ärztlichen Tätigkeit ist. Das stellte viele Hausärztinnen und Hausärzte vor ein Dilemma: Wie sollte man reagieren, wenn man von einem todkranken Patienten um ein Rezept für das Sterbemittel Natrium-Pentobarbital gebeten wurde?

Die angepassten Richtlinien beinhalten nun, dass Ärztinnen und Ärzte selber entscheiden dürfen, ob sie Hilfe beim Suizid leisten möchten. Gleichzeitig wurden auch die zu erfüllenden Voraussetzungen geändert. Insbesondere heisst es nicht mehr wie bis anhin, dass der Patient todkrank sein muss, sondern: "Die Krankheitssymptome und/oder Funktionseinschränkungen des Patienten sind für diesen Ursache unerträglichen Leidens.“

EXIT erachtet die revidierten Richtlinien als Schritt in die richtige Richtung. Die Selbstbestimmungsorganisation wird den Entwurf nun analysieren und sich bis zum Ende der Vernehmlassungsfrist Mitte Februar 2018 dazu detailliert äussern.

Die revidierten Standards werden voraussichtlich im Juni 2018 in ihrer definitiven Fassung präsentiert. (MD)

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