Kriminalisieren deutsche Parlamentarier auch EXIT?

Voraussichtlich ab kommendem Jahr wird EXIT bei seinen Mitgliedern in Deutschland genau prüfen müssen, mit welchen Informationen sie versorgt und wie sie mitmenschlich beraten werden dürfen.

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat den Entwurf «Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmässigen Förderung der Selbsttötung» vorgelegt. Er kommt im Spätherbst zur Abstimmung. Die Gefahr ist gross, dass das deutsche Parlament – gegen den Willen von 80 Prozent des Volkes, das es eigentlich vertritt – die fachliche Hilfe beim selbstbestimmten Lebensende gesetzlich verbietet. Damit wären nicht nur Sterbehilfevereine in Deutschland verboten, sondern die regelmässige «Anbahnung» von Suizidhilfe generell.

EXIT hilft nur Patienten in der Schweiz. EXIT hat jedoch einige Mitglieder, die Schweizer Bürger sind und in Deutschland leben. Für EXIT könnte die mögliche Gesetzesänderung das Folgende bedeuten: Rufen in Deutschland lebende Mitglieder bei EXIT an und hilft ein EXIT-Mitarbeiter diesen Patienten bei der Vorbereitung für eine selbstbestimmte Leidensbeendigung, so droht der Mitarbeiter mit dem deutschen Gesetz in Konflikt zu geraten (es drohen drei Jahre Gefängnis). Es gibt aber auch Juristen, die glauben, Deutschland würde Schweizer Sterbehelfer nicht verfolgen (Territorialprinzip).

Will EXIT ganz sicher nicht deutsches Gesetz verletzen, müsste sie sämtliche Mitglieder-Kontakte dort, die mit Hilfe zum Sterben zu tun haben, konsequent ablehnen. 

Von jährlich 870'000 Sterbefällen in Deutschland geschehen weniger als 100 mit organisierter Suizidhilfe. Die Suizidhilfe ist in Deutschland seit 140 Jahren legal. Der derzeit regierenden grossen Koalition ist das ein Dorn im Auge. Dem Parlament ebenso. Nur ganz wenige Parlamentarier haben sich für eine Beibehaltung der Straflosigkeit für regelmässige fachliche Hilfe beim selbstbestimmten Sterben ausgesprochen. (BS)

EXIT-Statement:

«EXIT verfolgt den Gesetzgebungsprozess in Deutschland genau. Primär ist unser Verein nicht betroffen, da wir nur Patienten in der Schweiz helfen. Wir haben jedoch einige Mitglieder, die Schweizer Staatsbürger sind und in Deutschland leben. Welche Hilfe ihnen EXIT nach Annahme eines Verbotes durch den deutschen Bundestag noch geben darf, ohne sich in Deutschland strafbar zu machen, wird zu gegebener Zeit rechtlich geprüft. Der EXIT-Vorstand wird alles unternehmen, um die Mitarbeiter vor einem möglichen deutschen Zugriff zu schützen. Grundsätzlich mischt sich EXIT als Schweizer Verein nicht in die Politik anderer Länder ein. Jedes Land muss die Sterbehilfe so regeln, wie es für seine Bürgerinnen und Bürger richtig ist.»

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.