Keine weiteren Kosten für Sterbehilfeorganisationen

Sterbehilfeorganisationen müssen die Kosten, die den Ermittlungsbehörden nach einer Freitodbegleitung entstehen, nicht vom Kanton übernehmen. Zu diesem Schluss kommt der Baselbieter Regierungsrat nach rechtsgutachtlichen Abklärungen.

Die im Kanton Basel Landschaft tätigen Sterbehilfeorganisationen Eternal Spirit und EXIT müssten sich an den Kosten der behördlichen Untersuchungen beteiligen, die nach einer Freitodbegleitung durchgeführt werden: Dies forderte eine vom SVP-Landrat Hans-Urs Spiess überwiesene Motion, in der er die Erarbeitung der dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen beantragte (siehe auch EXIT-Info 1.19, S. 14-16).

Nun hat der Regierungsrat von Basel Landschaft in einem Bericht Stellung zu diesem Anliegen genommen. Der Rechtsdienst von Regierung und Landrat ist zum eindeutigen Ergebnis gelangt, dass eine Überwälzung der Kosten auf die Sterbehilfeorganisationen aufgrund der Rechtslage nicht in Frage kommt. So heisst es im Bericht: "Sofern eine Untersuchung im Falle eines aussergewöhnlichen Todesfalles eröffnet und das Strafverfahren anschliessend eingestellt oder mittels Nichtanhandnahme erledigt wird, werden die Verfahrenskosten gemäss den Bestimmungen der Strafprozessordnung von der Staatskasse übernommen. Die Strafprozessordnung regelt die Kostenpflichten in Strafverfahren abschliessend."

Weil die Regelungskompetenz des Bundes umfassend sei, hätten die Kantone keine Möglichkeit, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, welche die Sterbehilfeorganisationen zu einer Beteiligung an den Kosten für den Einsatz von Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Institut für Rechtsmedizin verpflichtet, hält der Regierungsrat fest. Er beantragt – gestützt auf diese Ausführungen – die Abschreibung der Motion von Landrat Spiess.

EXIT Deutsche Schweiz begrüsst den Entscheid des Regierungsrats von Baselland. Der Non-Profit-Verein hatte bereits nach Einreichung der Motion in einer Stellungnahme festgehalten, dass dem Kanton die Kompetenz für eine Überwälzung der Kosten fehlen würde.

Zudem hat die Diskussion rund um den grossen Behördenaufwand nach einer Freitodbegleitung zu einer Vereinfachung des Prozederes im Kanton Basel Landschaft geführt. Ab dem 1. September 2019 sind die behördlichen Massnahmen angepasst worden und die Staatsanwaltschaft rückt seither in der Regel nicht mehr aus. Nach Ansicht der Regierung können die Kosten damit zukünftig tiefer gehalten werden, ohne den gesetzlichen Auftrag zu vernachlässigen. Auch diesen Entscheid nimmt EXIT Deutsche Schweiz mit Genugtuung zur Kenntnis.

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