Jeder Fünfte hat eine Patientenverfügung

Erwachsene in der Schweiz können seit 2013 mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht rechtlich verbindlich vorsorgen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit. Eine repräsentative Umfrage zeigt: Jeder Fünfte hat eine Patientenverfügung ausgefüllt und jeder Zehnte einen Vorsorgeauftrag erstellt.

Seit vier Jahren können Erwachsene vorsorgen, wer bei schwerer Krankheit für sie medizinische Massnahmen festlegen darf. Ziel der Patientenverfügung ist, Vorkehrungen zu treffen für den Fall, dass eine Urteilsunfähigkeit verbunden mit aussichtsloser Prognose eintritt. Dies kann zum Beispiel infolge eines Unfalles oder einer Krankheit sein, speziell auch bei Demenz. Wer eine Patientenverfügung abschliesst, will in erster Linie, dass sein Leben nicht unnötig erhalten oder verlängert werden soll. Ein Schwerpunkt der EXIT-Tätigkeit ist, für ihre Mitglieder eine Patientenverfügung anzubieten und abrufbereit zu hinterlegen sowie – bei Bedarf – diese auch mit aktiven und juristischen Mitteln durchzusetzen.

Eine repräsentative Umfrage, welche das Marktforschungsinstitut GFS im Auftrag von Pro Senectute mittels 1200 Telefoninterviews durchgeführt hat, zeigt nun: Die Patientenverfügung ist bei knapp zwei Dritteln oder 65 Prozent der erwachsenen Bevölkerung bekannt. Kaum überraschend ist, dass der Bekanntheitsgrad im Gleichschritt mit dem Alter steigt: 40 Prozent der jüngeren Menschen im Alter zwischen 18 und 39 Jahren kennen die Patientenverfügung, bei den Pensionierten ab 65 sind es 78 Prozent.

Effektiv eine Patientenverfügung ausgefüllt hat hingegen nur jeder Fünfte oder insgesamt 22 Prozent der Befragten. Auffällig sind die Unterschiede bei der Ausfüllrate zwischen der Deutschschweiz und den romanischen Sprachregionen: 27 Prozent in der Deutschschweiz geben an, eine Patientenverfügung verfasst zu haben, in der Westschweiz sind es 10 Prozent und im Tessin 5 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, eine Patientenverfügung zu besitzen, steigt mit zunehmendem Alter: Von den älteren Befragten (65+) hat knapp die Hälfte oder 47 Prozent ein solches Dokument erstellt. Bei den 40- bis 64-Jährigen ist es knapp jeder Vierte oder 24 Prozent, bei den Jüngeren (18-39 Jahre) lediglich jeder Zwanzigste oder 5 Prozent.

Den Vorsorgeauftrag – mit ihm lassen sich Finanzen, Betreuung und rechtliche Aufgaben regeln – kennen mit 53 Prozent in der Deutschschweiz am meisten Menschen. In der Westschweiz hingegen kennen ihn 70 Prozent nicht, im Tessin sind es 60 Prozent. Tatsächlich einen Vorsorgeauftrag erstellt haben gemäss Umfrage nur 12 Prozent aller Befragten. Auch hier zeigt sich, dass wesentlich mehr ältere Menschen ein entsprechendes Papier verfasst haben als jüngere.

EXIT bietet keine Beratungen zum Vorsorgeauftrag an. Es wird auf spezialisierte Organisationen verwiesen. Hingegen wird EXIT im Laufe des Jahres 2018 öffentliche Veranstaltungen durchführen, an denen neben ihren Kernkompetenzen wie der Patientenverfügung auch der Vorsorgeauftrag thematisiert wird. (JW)

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