Für Nicht-Mitglieder gilt weiterhin eine Wartefrist

Die EXIT-Mitglieder haben Nein gesagt zum Antrag, die Wartefristen für sterbewillige Nicht-Mitglieder abzuschaffen.

Beim zweiten Antrag an der Generalversammlung vom Montagabend ging es um die Wartefristen von Nicht-Mitgliedern. EXIT hilft auch Sterbewilligen, die bisher nicht Vereinsmitglied waren, gegen eine Kostenbeteiligung beim selbstbestimmten Sterben. Seit Dezember 2018 gilt für die Nicht-Mitglieder nach Anmeldung bis zur Aufnahme der Abklärungen für eine Freitodbegleitung (eine sogenannte Akteneröffnung) eine 30-tägige Wartefrist. Damit wird gewährleistet, dass Hilfe suchende Vereinsmitglieder Vorrang haben.

Statuten ergänzen
Mitglied Ernesto Streit – er leitet das EXIT-Büro im Tessin und ist selbst Freitodbegleiter – beantragte eine Ergänzung der Statuten: „Mitglieder und Nicht-Mitglieder haben gleiches Anrecht auf eine unverzügliche Akteneröffnung. Insbesondere werden keine Wartefristen angewendet.“ Der Antragsteller hält die Wartefrist für eine Diskriminierung von Nicht-Mitgliedern. Er wollte Mitglieder und Nicht-Mitglieder vor der Freitodbegleitung gleichstellen.

Der Vorstand hatte das Ansinnen abgelehnt mit der Begründung, dass kein Verein Nicht-Mitglieder gleichbehandle wie Mitglieder. Wer noch nicht Mitglied von EXIT sei, könne kein Anrecht haben auf unverzügliche Leistungen. Zudem forderten kurzfristige Abklärungen den Verein sehr, und es seien Ausnahmen von der Wartefrist möglich, falls sich ein Nichtmitglied in einer medizinisch dringenden Situation befinde. Auch könne dieses Thema im Rahmen der laufenden Statutenrevision behandelt werden.

Sich frühzeitig mit dem Thema befassen
Während in der Diskussion einige Mitglieder den Antrag als berechtigt erachteten, votierten andere dafür, sich frühzeitig mit dem Lebensende zu befassen und EXIT rechtzeitig beizutreten. In der Schlussabstimmung folgten die Mitglieder dann der Meinung des Vorstands und lehnten den Antrag mit sehr deutlichem Mehr ab.

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.