EXIT-Tag in Solothurn

Erfolgreiche Durchführung des traditionellen EXIT-Tages im Kongresszentrum «Altes Spital».

Mit zwei sehr gegensätzlichen Referaten bot der interne Weiterbildungsanlass ein interessantes Programm für die Teilnehmenden.

Beim ersten Redner handelte es sich um Professor Dr. med. Christian Kind, den Präsidenten der zentralen Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW). Er sprach über die Resultate der Studie «Haltung der Ärzteschaft zur Suizidhilfe», welche am 19.11.2014 veröffentlicht wurden. Dass drei Viertel der Ärzteschaft die ärztliche Suizidhilfe grundsätzlich für vertretbar halten, versuchte er mit statistischen, nicht immer ganz nachvollziehbaren Auslegungen etwas zu relativieren. Positiv zu werten ist die Zusicherung der SAMW, die Resultate der Studie bei der fälligen Revision der SAMW-Richtlinien zum Thema «Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende» einfliessen zu lassen. Der revidierte Richtlinien-Entwurf soll veröffentlicht und breit diskutiert werden. Es ist zu hoffen, dass auch EXIT-Vertreter in der Subkommission, welche sich mit dem Neuentwurf befasst, mitwirken können.

Die zweite Rednerin war Petra de Jong, die Direktorin der niederländischen Sterbehilfeorganisation NVVE mit über 160’000 Mitgliedern. Sie stellte den holländischen Umgang mit der Sterbehilfe vor. Holland war mit Inkraftreten des sogenannten «Euthanasie-Gesetzes» das erste Land, welches die aktive Sterbehilfe zuliess. Das Wort Euthanasie hat in Holland nicht dieselbe negative Konnotation wie in Deutschland oder der Schweiz, sondern bedeutet Tötung auf Verlangen. In den Niederlanden ist Sterbehilfe für Ärzte, und nur für Ärzte, kein Gesetzesverstoß, sofern die Sorgfaltskriterien eingehalten und jeder Fall anschließend gemeldet wird. Gemäß den Sorgfaltskriterien muss der Arzt unter anderem zu der Überzeugung gelangen, dass das Verlangen des Patienten nach Sterbehilfe freiwillig und wohlüberlegt geschieht, und dass das Leiden des Patienten unerträglich ist und keine Aussicht auf Besserung besteht. Sterbehilfe darf nur auf das eigene Verlangen des Patienten erfolgen, niemals auf Verlangen von Verwandten oder Freunden. Ärzte sind nicht verpflichtet, einem Gesuch nach Sterbehilfe nachzukommen.

In der von Petra de Jong geführten Lebensende-Klinik, einem rein administrativen Gebäude, kann man sich melden, wenn ein Sterbewunsch vom eigenen Arzt zurückgewiesen wurde. Die Lebensende-Klinik arbeitet mit ambulanten, aus Arzt und Pflegefachperson zusammengesetzten Teams und hält sich an das geltende Gesetz. Die Teams besuchen die Patienten zu Hause oder im Pflegeheim und wenn der Wunsch mit dem Gesetz übereinstimmt, kann die Tötung auf Verlangen üblicherweise durch eine Infusion ausgeführt werden.

Das Gesetz ist nur für Patienten anwendbar, die mit einem Arzt, der dem niederländischen Recht unterliegt, in einer Arzt-Patienten-Beziehung stehen. Das bedeutet, dass Personen, die nicht in den Niederlanden ansässig sind, keinen begleiteten Suizid im Sinne dieses Gesetzes in Anspruch nehmen können.

Trotz der liberalen Handhabung der Sterbehilfe in Holland betonte Petra de Jong, dass sie in den Niederlanden eifersüchtig auf den Umgang mit der Sterbehilfe in der Schweiz seien, da dieser «nicht von der Moral der Ärzte abhängig ist».

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.