Den Altersfreitod weiter enttabuisieren

Die Generalversammlung von EXIT hat heute Freitag in Zürich entschieden, dass der Verein sein Engagement für einen erleichterten Zugang von betagten Menschen zum Sterbemittel intensivieren soll. Die GV hat zudem Marion Schafroth als neue Präsidentin gewählt, Jürg Wiler als neuen Vizepräsidenten sowie Katharina Anderegg (Recht), Andreas Russi (Finanzen) und Andreas Stahel (Freitodbegleitung) als neue Vorstandsmitglieder.

Die Generalversammlung (GV) von EXIT Deutsche Schweiz im Zürcher Volkshaus war mit Hunderten von Mitgliedern gut besucht. Im vergangenen Jahr haben die Mitglieder der Kommission „Altersfreitod“ sowohl ethische als auch rechtliche Aspekte abgeklärt. Im ethischen Diskurs wird anerkannt, dass jeder Mensch das Recht hat, autonom darüber zu entscheiden, ob er sein Leben beenden will. Dies wiederum rechtfertigt es, Suizidhilfe zu leisten. Bei dieser Hilfe darf und muss jedoch verlangt werden, dass der Entscheid des Sterbewilligen gewissen Kriterien entspricht. In erster Linie muss der Entscheid autonom gefällt werden, was Urteilsfähigkeit voraussetzt. Zur Beurteilung dieser Bedingung erscheint es als sinnvoll, einen Arzt beizuziehen, weil er hierfür über die nötigen Fachkenntnisse verfügt.

In zweiter Linie muss die Sterbehilfeorganisation die Wohlerwogenheit und Konstanz des Sterbewunsches als Voraussetzung prüfen. Besteht bei betagten Menschen ein Leiden und ist künftiges Leid zu erwarten, muss dies berücksichtigt werden und es darf Suizidhilfe geleistet werden. Eine Krankheitsdiagnose ist aus ethischer Sicht nicht Bedingung. Bei der Beurteilung des Leidens darf die subjektive Einschätzung des Betroffenen berücksichtigt werden.

Die rechtlichen Abklärungen haben unter anderem ergeben, dass für die Abgabe des NaP die gesetzlich vorgeschriebene Rezeptpflicht gemäss Betäubungsmittelgesetz einzuhalten ist. Im Rahmen dieser Rezeptpflicht ist der Beizug eines Arztes unerlässlich. Dieser wiederum hat die im Heilmittelgesetz geregelte berufliche Sorgfaltspflicht zu beachten. Für die Beurteilung dieser Sorgfaltspflicht sind einerseits die beruflichen Standesregeln und anderseits die gerichtliche Rechtsprechung zu beachten.

Alle Anträge angenommen

Auf obigen Erkenntnissen basieren die Anträge der Kommission „Altersfreitod“, welche die GV einstimmig genehmigt hat. Unter anderem: Der Altersfreitod stellt eine besondere Kategorie der Sterbebegleitung dar. EXIT versteht unter einem  „Altersfreitod“ den assistierten Suizid eines betagten Menschen, der nicht an einer tödlichen Krankheit leidet, aber wegen der Summe seiner Beschwerden und Leiden seine Lebensqualität als beeinträchtigt empfindet. Hierbei umfasst der Begriff „Leiden“ die Verminderung von körperlichen Funktionen, abnehmende Sinnesleistungen und Defizite in der Leistungsfähigkeit. Zusätzlich finden psychosoziale Faktoren und das Wissen um zu erwartendes Leiden ihren berechtigten Platz bei der Beurteilung des Leidens im und am Alter.

Zudem stellt EXIT für Menschen, die einen Altersfreitod erwägen, ein spezielles Beratungsangebot zur Verfügung, fördert bei allen Mitarbeitenden das Bewusstsein für die besonderen Bedürfnisse betagter Menschen und setzt sich kontinuierlich ein für die weitergehende Enttabuisierung des Altersfreitods. Die Abgabe des Sterbemittels ohne ärztliches Rezept bleibt ein Fernziel.

Neues Präsidium und neue Vorstandsmitglieder

Auf die heutige GV hin ist die EXIT-Präsidentin Saskia Frei zurückgetreten. Ebenfalls ihren Rücktritt eingereicht haben Finanzvorstand Jean-Claude Düby und Rechtsvorstand Ilona Bethlen. Bei den Ersatzwahlen hat die GV mit grosser Mehrheit als Präsidentin Dr. med. Marion Schafroth gewählt. Sie ist Anästhesistin und amtet seit neun Jahren als Vorstandsmitglied Freitodbegleitung und seit vier Jahren als EXIT-Vizepräsidentin. Ebenfalls mit grossem Mehr ist als Vizepräsident Jürg Wiler gewählt worden. Der ehemalige Journalist ist seit viereinhalb Jahren Kommunikationsvorstand von EXIT. Klar gewählt worden sind ebenfalls drei neue Vorstandsmitglieder. Katharina Anderegg, die als Notarin ein eigenes Notariat führt, übernimmt das Ressort Recht. Andreas Russi, diplomierter Wirtschaftsprüfer, ist für das Ressort Finanzen verantwortlich. Dr. med. Andreas Stahel, Facharzt FMH für Anästhesiologie, ist zuständig für das Ressort Freitodbegleitung. (JW)

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