Belgien: Mediziner nach Sterbehilfe-Prozess freigesprochen

Aktive ärztliche Sterbehilfe ist in Belgien auch für psychisch kranke Menschen seit 2002 grundsätzlich erlaubt. Nun bestätigte ein Gericht das liberale Gesetz und sprach drei Mediziner vom Vorwurf des Mordes frei.

Erstmals mussten sich belgische Ärzte für einen Fall von aktiver Sterbehilfe bei psychisch Kranken vor Gericht verantworten. Eine Psychiaterin und zwei Mediziner waren des Mordes angeklagt, weil sie im Jahr 2010 einer 38 Jahre alten Frau zum Sterben verholfen hatten. Die Patientin hatte nach eigenen Angaben seit ihrer Jugendzeit „unerträgliche psychische Leiden“ durchgemacht und bereits mehrere Suizidversuche hinter sich. Die Psychiaterin sah die wichtigsten Bedingungen für die aktive Sterbehilfe als erfüllt an: Die Frau litt nach ihrer Meinung unter einer gravierenden, unerträglichen, unheilbaren und zum Tode führenden Störung und wollte aus freiem Willen aus dem Leben scheiden. Gemeinsam mit zwei weiteren Ärzten leitete sie die Tötung auf Verlangen in die Wege.

Nachdem die Frau gestorben war, verklagte ihre Familie den Arzt, der ihr die tödliche Substanz verabreicht hatte, sowie den Hausarzt der Frau und ihre Psychiaterin. Die Schwestern der Sterbewilligen argumentierten, dass diese zwar psychische Probleme gehabt habe, aber nicht unheilbar erkrankt gewesen sei.

Obwohl die verantwortlichen Mediziner in diesem Fall diverse Fehler gemacht hatten, entschied das Schwurgericht im flämischen Gent "im Zweifelsfall für die Angeklagten" und sprach diese frei.

Im Jahr 2018 erhielten in Belgien 26 psychisch kranke Menschen Sterbehilfe. Weil die Gesetzgebung rund um die Sterbehilfe in diesem Land Graubereiche aufweist, wird sich noch zeigen, ob und wie das Urteil einen Einfluss auf die belgische Sterbehilfe-Praxis haben wird.

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