Abklärungen für Freitodbegleitungen: Die Wartefrist bei Neumitgliedern wird auf 90 Tage erhöht

Wer sich für eine Mitgliedschaft bei EXIT Deutsche Schweiz entscheidet und sterben möchte, muss neu drei Monate warten, bis die Abklärungen für eine mögliche Freitodbegleitung beginnen können. Diese Wartefrist gilt ab Beginn der Mitgliedschaft. Grund sind die begrenzten Kapazitäten des Vereins.

Im Jahr 2018 wurde für Neumitglieder bereits eine 30-tägige Wartefrist eingeführt. Diese muss nun auf 90 Tage erweitert werden. Die Nachfrage von Nicht-Mitgliedern ist weiter angestiegen, und die Abklärungen für eine Freitodbegleitung sind arbeitsintensiv und zeitaufwändig. EXIT weist regelmässig darauf hin, dass der Verein keine Notfallorganisation ist.

Oberste Priorität hat die empathische und sorgfältige Begleitung der Mitglieder. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig eine EXIT-Mitgliedschaft zu überlegen, etwa wenn man beispielsweise noch gesund ist oder wenn man sich in einem frühen Stadium einer Erkrankung befindet. Für die Abklärung einer Freitodbegleitung ist die Mitgliedschaft zwingende Voraussetzung. EXIT bedankt sich für das Verständnis.

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