Die EXIT-Patientenverfügung

Die EXIT-Patientenverfügung ist vorformuliert. Sie kann den persönlichen Bedürfnissen angepasst werden.

Im Grundsatz geht sie davon aus, dass das Leben bei aussichtsloser Prognose nicht unnötig verlängert werden soll. Hervorzuheben bei der EXIT-Patientenverfügung sind die formelle und inhaltliche Kontrolle, die elektronische Hinterlegung für den weltweiten 24h-Zugriff sowie die medizinische, juristische und menschliche Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung der Patientenverfügung.

Falls der EXIT-Patientenverfügung in einer konkreten medizinischen Situation keine Anweisung zu entnehmen ist, wird automatisch eine der namentlich genannten Bezugspersonen (Nahestehende und/oder z.B. Hausarzt) bevollmächtigt, den Patienten zu vertreten und in seinem Sinn zu entscheiden.

Rolf Knie, Künstler, über seine EXIT-Mitgliedschaft.

Beispiele, was Sie verfügen können

  • Neben den Vertretungspersonen (Bezugspersonen), welche eine Kopie der Patientenverfügung erhalten sollten und im Anwendungsfall ein Informations- sowie Vertretungsrecht haben, können Sie Personen aufführen, die im Notfall NICHT verständigt werden dürfen (Personen, die kein Informations- und Entscheidungsrecht haben).
  • Sie können sämtliche lebenserhaltende Massnahmen untersagen (z.B. künstliche Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr, Beatmung oder weitere medizinische oder pharmazeutische Massnahmen).
  • Gleichzeitig können Sie Ihren Wunsch nach einer umfassenden palliativen Betreuung und einer möglichst optimalen Schmerz- und Symptomkontrolle festhalten.

Werteerklärung

Der EXIT-Patientenverfügung liegt eine persönliche Werteerklärung bei (6 Fragen)

In der Werteerklärung hält man seine Einstellung zum Leben und zum Sterben fest. Hier kann man darüber Auskunft geben, wie man für sich persönlich Lebensqualität definiert und welche Einschränkungen man nicht in Kauf nehmen möchte.

Als Orientierungshilfe entlastet sie die Vertretungspersonen bei möglicherweise schwerwiegenden Entscheidungen. Es empfiehlt sich daher, zusätzlich zur EXIT-Patientenverfügung auch die Werteerklärung auszufüllen.

Hilfestellung zur EXIT-Patientenverfügung

Unsere Wegleitung soll Ihnen beim Ausfüllen Ihrer Patientenverfügung und Ihrer Werteerklärung behilflich sein.

Wegleitung herunterladen

Schicksal

Mediziner schalten Maschine nicht aus

Zum 80. Geburtstag wird dem Künstler beschieden, er brauche eine neue Herzklappe. Da der Mann und seine Frau noch ein aktives Leben führen, willigt er ein. Der Spezialist beruhigt, der Künstler habe noch ein langes Leben vor sich. Doch am Ende des OP-Tages teilt der Chirurg der geschockten Frau mit, ihr Mann sei ins Koma versetzt worden, das Herzgewebe sei nicht mehr intakt. Überall Schläuche, Maschinen, betretenes Schweigen. 

Nach Tagen erst teilen die Ärzte der Ehefrau mit, es habe während der OP Hirnschäden gegeben. Sie denkt sofort an die Worte ihres Mannes, um Gottes Willen nie an Maschinen hängen zu müssen. Zum Glück ist er EXIT-Mitglied.

Seine Patientenverfügung besagt, im Fall irreversibler Schäden lebensverlängernde Massnahmen zu unterlassen. Doch die Mediziner wollen die Patientenverfügung nicht befolgen. Wie ein Leben mit irreversiblen Hirnschäden möglich sein soll, bleibt unbeantwortet.

Die Frau kämpft tagelang, sagt, sie werde ihren Mann eigenhändig aus dem Spital tragen. Die Maschinen bleiben an. Dann ruft sie EXIT. Wegen der Dauer und Schwere der Willensmissachtung handelt EXIT doppelt: Eine Person unterstützt die Ehefrau, gleichzeitig wird beim Spital interveniert. Am zwölften Tag nach der Operation wird der Mann von den Maschinen befreit und stirbt.

Ihre Online-Patientenverfügung

Als EXIT-Mitglied können Sie selber auf einfache Art und Weise ihre Patientenverfügung online erstellen.

Ebenso können hier unkompliziert Adressänderungen oder Aktualisierungen der Patientenverfügung erfasst werden. Eine elektronisch angelegte Patientenverfügung hat zudem den Vorteil, dass sie für medizinisch Behandelnde besser lesbar ist als eine handschriftlich verfasste Version. Falls Sie dennoch die Papierversion wünschen, können Sie diese im Mitglieder-Portal bestellen.

Auf Wunsch erhalten Sie als EXIT-Mitglied ausserdem:

  • unentgeltliche telefonische oder persönliche Beratung beim Ausfüllen der EXIT-Patientenverfügung
  • sichere elektronische Hinterlegung auf der Geschäftsstelle
  • Beratung und nötigenfalls medizinische Zweitmeinung oder juristische Unterstützung für Bezugspersonen bei schwieriger Durchsetzung der Patientenverfügung
  • Zusatzkarten für Online-Zugriff der Bezugspersonen  (Unkostenbeitrag Franken 10.80 /Stück). Diese können Sie im Mitglieder-Portal bestellen.

Jedes EXIT-Mitglied erhält kostenlos

  • eine personalisierte Patientenverfügung
  • eine ergänzende Werteerklärung
  • den Mitgliederausweis für den Online-Abruf

Jetzt Mitglied werden
Zum Mitglieder-Portal

Organspende

Eine Entscheidung fürs Leben

Die Frage der Organspende ist Bestandteil der EXIT-Patientenverfügung. Wer eine Patientenverfügung erstellt, setzt sich mit seinem Sterben auseinander. Und wenn die Patientenverfügung zur Anwendung kommt, steht oft die Entscheidung leben oder sterben lassen an. Dies ist auch der Moment für eine allfällige Organentnahme. Hat der urteilsunfähige Patient sich nie dazu geäussert oder etwas schriftlich verfügt, entscheiden die Bezugspersonen, ob Organe entnommen werden dürfen. 

Doch ist es nicht schwer genug, von einem Sterbenden Abschied zu nehmen? Die Entscheidung über eine Organentnahme unter Zeitdruck kann für Angehörige zur schweren Belastung werden. Deshalb ist es besser, diese Entscheidung rechtzeitig selbst in der Patientenverfügung zu treffen.

Ist eine Organspende nach einer Freitodbegleitung möglich? Nein. Bei einer Freitodbegleitung dauern die behördlichen Abklärungen nach Eintreten des Todes zu lange.

Häufige Fragen zur EXIT-Patientenverfügung

  • Übersichtliche, vorformulierte Vorlage mit individuellen Anpassungsmöglichkeiten.
  • Prüfung durch EXIT bezüglich Form und Inhalt.
  • Kostenloses Beratungsgespräch auf einer unserer Geschäftsstellen möglich.
  • Elektronische Hinterlegung auf der Geschäftsstelle.
  • Unterstützung bei der Durchsetzung der Patientenverfügung auf sozialer, medizinischer und/oder juristischer Ebene, falls durch eine Vertrauensperson erwünscht.

Nein, die EXIT-Patientenverfügung ist Mitgliedern vorbehalten und für diese kostenlos. Ebenfalls zur Mitgliedschaft gehören unentgeltliche Beratung, Hinterlegung und falls nötig die Unterstützung der Bezugspersonen beim Durchsetzen der Patientenverfügung.

Tragen Sie Ihren EXIT-Mitgliederausweis immer auf sich; er enthält die Online-Zugangsdaten zu Ihrer persönlichen Patientenverfügung. Versichern Sie sich, dass mindestens eine Ihrer Bezugspersonen im Besitz dieser Zugangsdaten sowie einer Kopie Ihrer aktuellen Patientenverfügung ist. Bei geplanten Aufenthalten im Spital besprechen Sie Ihre Patientenverfügung mit dem behandelnden Personal, ebenso bei einem Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim.

Seit dem 1. Januar 2013 kann man den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung von medizinischen Leistungserbringern auch auf der Krankenkassenkarte eintragen lassen, z.B. vom Arzt oder Apotheker.

Nein. Eine Patientenverfügung tritt nur bei Urteilsunfähigkeit und einer aussichtslosen Prognose in Kraft. Bei einer unklaren oder guten Prognose kommt sie nicht zur Anwendung.

Nein, in der Patientenverfügung kann aus rechtlichen Gründen nur der Abbruch oder der Verzicht auf lebenserhaltende Massnahmen verfügt werden. Die aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) ist in der Schweiz verboten.

Für eine Freitodbegleitung sind Urteilsfähigkeit und Tatherrschaft der sterbewilligen Person zwingende Voraussetzungen. Eine Patientenverfügung kommt hingegen erst zur Anwendung, wenn die Urteilsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.

Weitere häufige Fragen

Erstellen Sie eine EXIT-Patientenverfügung

Patientenverfügung online erstellen, abrufen oder ändern