Zwist um Freitodbegleitung in Genf endet tragisch

Ein 82-Jähriger hat sich einsam das Leben genommen, nachdem seine zwei jüngeren Brüder die geplante Freitodbegleitung von EXIT Suisse romande vor Gericht angefochten hatten. EXIT Deutsche Schweiz bedauert das tragische Ende des Genfer Familienstreits.

Der Genfer Gerichtsfall hat vor allem in der Westschweiz für viel Aufmerksamkeit gesorgt und betrifft EXIT Suisse romande, die unabhängige Schwesterorganisation von EXIT Deutsche Schweiz. Nach dem einsamen Suizid des 82-jährigen Genfers teilte EXIT Suisse romande mit, sie habe mit Trauer vom Tod des Mannes erfahren. Er habe nicht umgeben von jenen sterben können, die er liebte. Mitverantwortlich für diesen traurigen Schritt sei auch die Genfer Justiz: Sie habe die Prozessführung absichtlich verlangsamt und damit versucht, den Mann von der Freitodbegleitung abzubringen, monierte EXIT Suisse romande. Das habe ihn dazu getrieben, sein Leben einsam zu beenden.

Der 82-jährige Mann hätte am 18. Oktober mit Hilfe der Sterbehilfeorganisation aus dem Leben scheiden wollen. Zwei seiner Brüder wollten das jedoch verhindern und gelangten ans Genfer Zivilgericht, welches eine knappe Woche später darüber verhandelte. Der Anwalt der beiden Brüder führte aus, dass der Mann dem Lebensende nicht nah gewesen sei und EXIT Suisse romande deshalb keine Freitodbegleitung durchführen dürfe.

Der sterbewillige Witwer hatte in einem Brief mitgeteilt, dass er an unzumutbaren psychischen und physischen Beschwerden leide. Der Anwalt von EXIT Suisse romande gewichtete vor Gericht das Recht zu Sterben höher als die Sorge seiner beiden Brüder. Das Gericht kündigte ein Urteil bis spätestens Anfang Februar an. Bis dahin war es EXIT nicht erlaubt, dem 82-Jährigen bei einem Freitod zu helfen.

EXIT Deutsche Schweiz weist darauf hin, dass eine Freitodbegleitung auch aufgrund von verschiedenen Altersbeschwerden aus rechtlicher Sicht möglich ist. Der Selbstbestimmungsverein plädiert dafür, einen Freitodwunsch von Menschen mit Altersbeschwerden genauso zu achten wie jener von Menschen mit einer tödlichen Krankheit. So hat EXIT auf Wunsch seiner Mitglieder den besonderen Einsatz für diesen sogenannten Altersfreitod vor zwei Jahren neu in seine Statuten aufgenommen. (JW)

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