Voreingenommenes Forschungsprogramm wird nicht durchleuchtet

Nationalfonds darf Hintergründe Nationaler Forschungsprorgamme geheim halten.

Der Steuerzahler muss für aufwändige, vom Nationalfonds für den Bund durchgeführte Forschungsprogramme aufkommen. Einblick, wie Personen und Projekte für diese teuren Programme ausgewählt werden (oder abgelehnt), erhält er hingegen nicht. Der Nationalfonds darf die Auswahlprozesse weiter im Geheimen ausführen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Begründung: Die „Privatsphäre“ der Forscher hinter den Projekten sei zu schützen.

Was steckt dahinter, dass sich der Nationalfonds durch sämtliche Instanzen dagegen wehrte, Einblick in seine Auswahlverfahren zu geben?

Noch unter dem katholischen Bundesrat Pascal Couchepin, der gegenüber der Selbstbestimmung am Lebensende sehr skeptisch eingestellt ist, ist der Nationalfonds beauftragt worden, für 15 Millionen Franken Steuergelder das Lebensende zu erforschen (NFP67), um den Politikern Grundlagen für mögliche neue Gesetze zu liefern. Für das Leitungsgremium wurden katholische, konservative und aus dem Ausland stammende Persönlichkeiten gewählt. Das Ausführungsprogramm beschäftigte sich obsessiv mit der Suizidhilfe. Obwohl die Suizidhilfe am Lebensende nur 1 Prozent ausmacht, wurden überproportional viele Studien zum Thema ausgewählt, viele davon mit bereits in der Studienanlage voreingenommenen Haltungen. Um die Auswahl von Personen und Projekten zu verstehen, wollten die Schweizer Sterbehilfegesellschaften wissen, aufgrund wessen Empfehlungen diese vorgenommen worden war. Gemäss Öffentlichkeitsgesetz ist in solche zu 100 Prozent aus Steuergeldern finanzierte Programme Einblick zu gewähren. Der Nationalfonds weigerte sich, die relevanten Dokumente zugänglich zu machen. Obwohl sämtliche Vorinstanzen eine Teiloffenlegung verlangten, wehrte er sich bis vor Bundesgericht dagegen.

Dieses hat nun mit 3 zu 2 Stimmen geurteilt, das Recht der Beteiligten Personen auf „Privatsphäre“ wiege höher als das Recht der Öffentlichkeit auf Transparenz über den Umgang mit den Steuergeldern. Offen bleibt, was der Nationalfonds zu verbergen hat, dass er sich weigert zu sagen, wer weshalb ausgerechnet solche Leitungspersonen vorschlägt und wer weshalb ausgerechnet solche Studien zur Durchführung empfohlen hat. Zumal auch der Nationalfonds weiss, dass Intransparenz der Forschung jegliche Glaubwürdigkeit nimmt.

Nationalfonds will „armselige“ Projekte verstecken

Gutachten bestellen, bis es passt

Was der Nationalfonds im NFP67 offenbar zu verstecken hat, haben die Bundesrichter an einem Beispiel aufgezeigt. Eine der vom NFP67 geplanten Studien ist in der Begutachtung massiv durchgefallen. Der Sachverständige bezeichnete sie in sieben Hauptpunkten sowie im Gesamturteil als „poor“ (armselig). Das NFP67 wollte die Studie aber dennoch. Er orderte bei einem anderen Experten ein Zweitgutachten. Und siehe da, dieses befand die Studie als „very good“ (sehr gut). Solche Vorgänge taugen nicht, das Vertrauen ins NFP67 wiederherzustellen, weshalb der Nationalfonds sie lieber nicht öffentlich macht.

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