Sterbezimmer in Industriezonen verbannen?

Werden todkranke Sterbewillige aus Wohnzonen in Industrie- und Gewerbezonen abgeschoben? Ja, findet die Basler Zeitung. Ein falsch interpretierter Bundesgerichtsentscheid führe dazu.

Das Basler Bauinspektorat hat kürzlich ein Umnutzungsgesuch der Freitodorganisation Eternal Spirit für ihr Sterbezimmer abgelehnt. Diese begleitete während über zwei Jahren einmal pro Woche eine sterbewillige Person in einem Basler Wohnquartier in den Tod – und niemand fühlte sich dadurch gestört. Nachdem die Medien über das Sterbezimmer berichteten, gab es drei Einsprachen. Nun hat die Behörde entschieden: Selbstbestimmt Sterben in Begleitung einer Sterbehilfe-Organisation sei nur in Industrie- und Gewerbezonen erlaubt. Begründung: In Wohnzonen sei die psychische Belastung für die Nachbarn zu gross.

Das Basler Bauinspektorat stützte sich dabei auf einen Bundesgerichtsentscheid von 2010, welcher auf einen Streitfall zwischen der Gemeinde Wetzikon und Dignitas zurückgeht. Die höchste juristische Instanz im Land hatte dabei Wetzikon das Recht zugesprochen, in diesem konkreten Fall wie gehabt zu entscheiden: Tägliche Sterbebegleitungen in einer Wohnzone direkt neben einem Kindergarten seien zu belastend, es müsse in eine Gewerbe- oder Industriezone ausgewichen werden. Die Basler Zeitung zeigt nun auf: Gegner der Sterbehilfe, Behörden und Medien interpretierten seither diesen Entscheid des Bundesgerichts dahingehend, es habe die Sterbehilfe in Wohnzonen generell verboten. Das sei falsch.

Auch das Basler Bauinspektorat verbietet nun generell Sterbebegleitungen in der Wohnzone, indem es Eternal Spirit empfiehlt, einen neuen Standort ausschliesslich in einer Industriezone zu suchen. Damit werde die Freitodorganisation auch an einem anderen Standort in einem Wohngebiet keine Nutzungsbewilligung erhalten, ist die Basler Zeitung überzeugt.

Sie erinnert schliesslich daran, dass in der Schweiz Sterbehilfe legal ist. Freitodbegleitungen in Industriezonen abzuschieben, sei aber ebenso unwürdig für einen Menschen, wie wenn er in einem Wohnmobil im Falle von Eternal Spirit sterben müsse. Die Sterbebegleitung generell in der Wohnzone zu verbieten, sei der falsche Weg, schreibt die Zeitung. (JW)

Siehe dazu auch die untenstehende Meldung auf dieser Seite:

«Freitodhilfe in Basel: Wohnmobil als Notlösung» (03.02.2016)

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.