Sterbehilfeverbot in Deutschland wird überprüft

Erneut wird in Deutschland über die Sterbehilfe verhandelt. In diesen Tagen berät das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, ob der Gesetzgeber mit dem Verbot der sogenannt „geschäftsmässigen Sterbehilfe“ zu weit gegangen ist.

Der umstrittene Paragraf 217 wurde Ende 2015 eingeführt. Seither macht sich strafbar „wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmässig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt.“ Denjenigen, die Suizidwilligen professionelle Hilfe anbieten, drohen bis zu drei Jahren Haft.

Das Bestreben des Gesetzgebers war es insbesondere, die Arbeit von Suizidhilfevereinen wie Sterbehilfe Deutschland zu unterbinden. Aber auch Palliativmediziner und andere Ärzte sind vom Paragrafen 217 betroffen und fordern mehr Rechtssicherheit. Sie befürchten, sich bei der Behandlung todkranker Menschen strafbar zu machen oder halten Sterbehilfe bei ausweglosem Leiden für vertretbar. Am härtesten jedoch trifft das neue Gesetz die Schwerkranken, die ihre Krankheit nicht mehr länger ertragen können und Hilfe beim Suizid in Anspruch nehmen wollen.

Im März 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass sterbewillige Menschen in „extremen Ausnahmefällen“ ein Recht auf eine tödliche Dosis Betäubungsmittel hätten. Dieses Urteil erfolgte, nachdem der Ehemann einer vom Hals abwärts komplett gelähmten Frau Klage eingereicht hatte (siehe auch Newsmeldungen vom 06.03.2017 und vom 24.05.2017).

Doch auch dieser Entscheid brachte keine Klarheit in die Situation in Deutschland. Das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) lehnte bislang rund 90 Anträge für das todbringende Betäubungsmittel ab. Zahlreiche suizidwillige Antragsteller sind in der Wartezeit verstorben. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Behörde aufgefordert, die Entscheidung vorerst nicht anzuwenden. Es könne nicht "Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen“.

Nun sollen die Richter in Karlsruhe klären, ob die Strafbarkeit der geschäftsmässigen Sterbehilfe verfassungsgemäss ist. Es sind elf Verfassungsbeschwerden hängig, die von schwer erkrankten Menschen, Ärzten und Sterbehilfevereinen aus Deutschland und der Schweiz eingereicht worden sind. Ein Urteil wird frühestens in einigen Monaten erwartet.

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