Parlament gegen Einschränkung

Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat gegen eine Einschränkung der Sterbehilfe ausgesprochen. Damit steht das Parlament – wie übrigens auch der Bundesrat – uneingeschränkt hinter dem Selbstbestimmungsrecht der Menschen in der Schweiz.

Die Kantone Aargau und Baselland befürchteten, dass mit der Freitodbegleitung "Profit" gemacht werde. Ein Urner CVP-Politiker warnte vor "Missbräuchen". Die Aargauer FDP-Ständerätin Christine Egerszegi forderte, der Bundesrat müsse "endlich handeln". Sie reichten vier Vorstösse ein zur Verschärfung des Strafgesetzes im Bereich der Suizidhilfe.

Wäre es nach den Initianten gegangen, wäre damit die Errungenschaft der Selbstbestimmung der Schweizer Bevölkerung empfindlich beschnitten worden.

Zum Glück aber erkannte das Parlament, dass die Vorstösse auf Vorurteilen und mangelnder Fachkenntnis beruhten (so ist bereits seit 70 Jahren veboten, mit Sterbehilfe übermässig Gewinn zu machen) oder schlicht nicht mehr aktuell waren. Es lehnte die Ansinnen wuchtig ab (163 zu 11 Stimmen). Zuerst im Ständerat, nun auch im Nationalrat.

Das kam nicht von ungefähr. Die zuständigen Rechtskommissionen hatten sich seriös mit dem Thema auseinandergesetzt und sich u.a. auch bei EXIT im Vorfeld über die Sterbehilfepraxis und vor allem die Bedürfnisse von Menschen am Lebensende informiert.

Im Nationalrat hoben fast alle Rednerinnen und Redner die Bedeutung der Selbstbestimmung hervor: Jeder Mensch müsse für sich selbst darüber entscheiden können, was für ihn ein würdiges Lebensende sei.

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.