Kommissionen gegen neue Rechtsgrundlagen für Suizidhilfe

Nach der Rechtskommission des Ständerats hat nun auch die Rechtskommission des Nationalrats eine Standesinitiative des Kantons Neuenburg klar abgelehnt: Diese forderte den Bund auf, die Bedingungen sowie die Rechtsgrundlagen für die organisierte Suizidhilfe zu präzisieren.

Der Neuenburger Grossrat störte sich unter anderem daran, dass der assistierte Suizid auch Personen offensteht, die altersbedingt an Mehrfacherkrankungen leiden. Einer der Initianten, der Neuenburger Raphaël Comte (FDP/NE), beanstandete zudem, "dass der Gesetzgeber die Verantwortung bei diesem sensiblen Thema der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften überlässt“. Mit der Initiative wollte man einerseits das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen schützen und andererseits den assistierten Suizid reglementieren.

Eine zusätzliche Reglementierung wurde bereits in der Sommersession 2018 von der Rechtskommission des Ständerats für überflüssig befunden und mit 32 zu 6 Stimmen klar zurückgewiesen. Die Begründung: Bei konsequenter Anwendung genüge das geltende Recht, um allfällige Missbräuche in der organisierten Suizidhilfe zu verhindern.

Derselben Ansicht war nun auch die Rechtskommission des Nationalrats. Deshalb wurde der Rat mit einer wiederum grossen Mehrheit von 21 zu 2 Stimmen beauftragt, der Standesinitiative keine Folge zu leisten.

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