Justiz stützt «Altersfreitod»

Ein Arzt, der einem Hochbetagten, der sterben wollte, ohne körperliche Untersuchung Suizidhilfe leistete, hat gemäss Berufungsgericht korrekt gehandelt.

In unserer alternden Gesellschaft kommt immer häufiger die Forderung nach Liberalisierung des so genannten «Altersfreitodes». Hochbetagte wollen nicht mehr dieselben Gesundheitsprüfungen und Rechtfertigungsgespräche durchlaufen wie etwa ein 60-Jähriger, der sein Leiden selbstbestimmt abkürzen möchte.

Ein solcher Fall hat sich kürzlich im Kanton Neuenburg zugetragen: Ein 89-jähriger Patient, der seine Beschwerden nicht mehr aushielt und seine Situation als unerträglich erachtete und bereits einen Suizidversuch hinter sich hatte, rief den Hausarzt und verlangte ein Sterbemedikament. Er verweigerte eine körperliche Untersuchung, der Arzt musste sich allein auf die Aussagen seines Patienten (sowie dessen Vorgeschichte) stützen. Er verschrieb das Sterbemedikament und zog EXIT Westschwez bei. Der Patient verstarb im Beisein seiner Ehefrau.

Der Staatsanwalt brachte den Fall zur Anklage. Medikamente dürften nur verschrieben werden, wenn der Gesundheitszustand des Patienten genau bekannt sei. Dem folgte das erste Gericht und verurteilte den Arzt. Im Berufungsprozess wurde er nun vollumfänglich freigesprochen. Demnach gilt das Verhalten des Arztes als ausreichende Erhebung des Gesundheitszustandes.

Die Neuenburger Justiz zeigt – zum zweiten Mal nach dem Freisspruch nach aktiver Sterbehilfe – Verständnis für Sterbehilfe. Das Kantonsgericht hat damit die für den «Altersfreitod» geforderte Praxis gestützt. Bleibt das Urteil stehen, würde es zum Präzedenzfall auch in Sachen «Altersfreitod».

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