Italien erlaubt Patientenverfügung

Nach einer jahrelangen Diskussion führt Italien das Recht auf eine Patientenverfügung ein. Der Widerstand aus katholischen Kreisen war gross.

Der am 14. Dezember verabschiedete Gesetzesentwurf sieht vor, dass jeder selber entscheiden kann, ob und wie er im Falle einer tödlichen, irreversiblen Krankheit behandelt werden möchte. Diese Entscheidungen lassen sich neu in einem «Biotestamento», wie die Patientenverfügung in Italien genannt wird, festhalten. Damit will man insbesondere dem therapeutischen Übereifer am Lebensende eine Grenze setzen.

Regierungschef Paolo Gentiloni nannte das Gesetz «einen grossen Schritt vorwärts beim Schutz der menschlichen Würde». Bisher entschieden in Italien im Streitfall Richter darüber, ob Beatmungsgeräte abgeschaltet oder Magensonden entfernt werden durften.

Das italienische Volk wäre schon lange bereit gewesen für die Patientenverfügung. Bei Umfragen sprachen sich jeweils mehr als zwei Drittel der Bevölkerung für deren Einführung aus. Doch katholische Kreise sprachen im Zusammenhang mit den Patientenverfügungen von «Euthanasie» und wehrten sich heftig gegen das neue Gesetz. Der von der katholischen Kirche ausgeübte Druck wurde schliesslich von unerwarteter Seite ein wenig gelockert. Papst Franziskus hielt fest: Die Vermeidung einer aussichtslosen Therapie habe nichts mit Euthanasie zu tun.

Tragische Einzelschicksale führten in den vergangenen Jahren in Italien immer wieder zu hitzigen Debatten. So mussten beispielsweise die Angehörigen einer 21-jährigen Frau, die nach einem Autounfall im irreversiblen Koma lag, über 17 Jahre lang kämpfen, bis die künstliche Ernährung eingestellt werden konnte. Das neue Gesetz ermöglicht es der italienischen Bevölkerung zukünftig, für einen solchen Fall den eigenen Willen rechtsverbindlich festzuhalten. (MD)

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