Freitodbegleitungen: einmonatige Wartefrist für Nichtmitglieder

Wichtige Mitteilung: EXIT Deutsche Schweiz kann all jene Menschen, die noch nicht Mitglied sind, zur Zeit nicht beim Freitod begleiten. Grund: Der Verein stösst derzeit personell an seine Kapazitätsgrenzen.

EXIT kann ab dem 1. Dezember 2018 die nötigen Abklärungen für eine Freitodbegleitung bei Menschen, die nicht Mitglied sind, erst nach einer einmonatigen Wartefrist vornehmen.

Diese Massnahme wird für eine unbestimmte Zeitspanne eingeführt. EXIT sieht sich zu diesem Schritt veranlasst, da derzeit die personellen Kapazitäten bei den Freitodbegleiterinnen und Freitodbegleitern sehr knapp sind. Zudem ist es für die Mitarbeitenden generell arbeitsintensiv und zeitaufwändig, kurzfristig auf Gesuche von Nichtmitgliedern einzutreten.

Aus diesen Gründen werden Anfragen von Nicht-Mitgliedern für eine Freitodbegleitung aktuell auf eine Warteliste gesetzt. EXIT kann grundsätzlich nur solche sterbewillige Menschen beim Freitod begleiten, die Mitglied des Vereins sind. Er weist regelmässig darauf hin, dass man sich frühzeitig und zum Beispiel schon bei der Diagnose einer schweren Krankheit als Mitglied anmelden sollte. EXIT wird über eine Aufhebung der Wartefrist informieren und bedankt sich für das Verständnis.  (JW)

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