EXIT-Stellungnahme zu Studie

Eine Studie der Uni Bern bestätigt, was anderswo schon lange nachgewiesen ist: Sozial Schwächere sind trotz 30 Jahren Suizidhilfe nicht unter Druck; es sind im Gegenteil vor allem Gutsituierte, die am Lebensende ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben.

EXIT-STELLUNGNAHME

zur Studie der Universität Bern

«Suicide assisted by right-to-die associations: a population based cohort study»

 

KURZFASSUNG

Die vom Nationalfonds unterstützte Studie der Uni Bern bestätigt, was in anderen Ländern schon lange nachgewiesen ist, erstmals auch für die Schweiz: Sozial Schwächere sind trotz 30 Jahren Suizidhilfe nicht unter Druck; es sind im Gegenteil vor allem Gutsituierte und Bessergebildete, die am Lebensende ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben. Ansonsten produziert die Studie bisher Bekanntes: selbstbestimmt sterben mehr Terminalkranke als andere Leidende, mehr Frauen als Männer, mehr Alleinstehende als Verheiratete – das ist auch zu erwarten beim hohen Durchschnittsalter der EXIT-Sterbehilfe von 77 Jahren. Unwissenschaftlich ist, dass sich die Nationalfonds-Mitteilung zur Aussage hinreissen lässt, Gutsituierte hätten «aus finanziellen Gründen» einen leichteren Zugang zur Sterbehilfe, ohne dass die Studie dies belegt. Dass die Studienautoren Patienten vor dem selbstbestimmten Lebensende «schützen» möchten, weist zudem daraufhin, dass sie teilweise voreingenommen ans Thema gegangen sind.

 

LANGFASSUNG

Eine Nationalfonds-Studie hat Daten des Bundesamtes für Statistik zu Schweizer Sterbehilfefällen von 2003 bis 2008 mit Details der Volkszählung 1990/2000 (genauer: Swiss National Cohort) verknüpft. So wurden Anhaltspunkte über Zivilstand, Vermögenssituation, Wohnform, Bildung, Nachkommen, Religion, etc. von Menschen ersichtlich, die selbstbestimmt gestorben sind. Die Studie der Uni Bern wollte damit untersuchen, ob Befürchtungen der Selbstbestimmungskritiker zuträfen, wonach sich «verletzliche Bevölkerungsgruppen» zum assistierten Suizid gedrängt fühlten.

Der Untersuchungszeitraum liegt bereits einige Zeit zurück, teilweise über zehn Jahre. Aufgrund tieferer Fallzahlen spielte der Zufallsfaktor damals eine höhere Rolle. Zudem beruht die Kohortenstudie «Swiss National Cohort» auf Daten, die vor dem Untersuchungszeitraum der Berner Studie liegen, Rückschlüsse sind also nur noch bedingt möglich.

So decken sich denn auch nicht ganz alle Resultate mit der Realität, stimmen aber in groben Zügen durchaus. (Die Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen verfügen in 100 Prozent der Fälle über alle relevanten Informationen; sie müssen also nicht Vermutungen anstellen, sondern verfügen jederzeit über die akkurate demografische Struktur und persönliche Situation der Patientinnen und Patienten, die ihr Leiden selbstbestimmt abkürzen.)

Die Erkenntnisse der Studie selber sind nicht bahnbrechend neu:

  • Eine Mehrheit der Patientinnen und Patienten nimmt Sterbehilfe wegen einer terminalen (Krebs-)Erkrankung in Anspruch.
  • Mehr Frauen als Männer, mehr Verwitwete als Verheiratete, mehr Ältere als Jüngere, mehr Kinderlose als Eltern, mehr Stadt- als Landbewohner, mehr Gebildete als Ungebildete, mehr Gutsituierte als Schlechtgestellte nehmen Sterbehilfe in Anspruch.
  • Im Alter von 77 Jahren (Durchschnitt des Sterbealters bei EXIT-Hilfe) sind Krebserkrankungen häufig, gibt es mehr Frauen als Männer, gibt es mehr Alleinstehende als Verheiratete, sind die Patienten natürlich schon «älter». Die von der Studie genannten Gruppen (Ältere, Alleinstehende, Kinderlose, Städter) haben weniger soziale Verankerung im Familienkreis, die zum weiteren Ertragen der schweren Krankheit motivieren würde. Ehepartner, Kinder, Freunde, die das Leben mit einem geteilt haben, lassen sich oft nicht einfach durch Pflegepersonal oder menschliche Zuwendung durch Fremde ersetzen.

Die Studie hält fest, dass es tatsächlich «verletzliche Gruppen» gebe, dass die «Ausweitung» der Sterbehilfe aber eben gerade nicht bei «sozial Schwächeren» geschehe. Sie bestätigt damit nun auch für die Schweiz, was in früheren Studien bereits für andere Länder, in denen Sterbehilfe legal praktiziert wird, nachgewiesen wurde: http://jme.bmj.com/content/33/10/591.abstract

  • Die Studienautoren gehen davon aus, dass alleine zu leben und kinderlos zu sein eine grössere «Verletzlichkeit» darstelle und das Gegenteil eine «Schutzfunktion vor Suizidbeihilfe» bedeute. Ob Alleinstehende und Kinderlose tatsächlich «verletzlich» sind und überhaupt vor ihrem Recht auf Selbstbestimmung über die Art des eigenen Sterbens «geschützt» werden möchten, fragen sie sich nicht. Das deutet auf eine gewisse Voreingenommenheit hin.

Die Studie insinuiert, dass Gebildete und Wohlhabende «zum Beispiel aus finanziellen Gründen» einen einfacheren Zugang zur Sterbehilfe hätten. Den wissenschaftlichen Nachweis dafür kann sie nicht liefern.

  • Dass diese Gruppe vermehrt selbstbestimmt stirbt, liegt nicht an ihrem finanziellen Potenzial (die EXIT-Begleitung ist für bestehende Mitglieder ohnehin kostenlos, sämtliche Selbstbestimmungsvereine erlassen die Kosten für Minderbemittelte), sondern daran, dass diese Gruppe mehr als Ungebildete die Gesamtsituation analysiert und bilanziert und auch vermehrt aus der beruflichen und gesellschaftlichen Stellung heraus gewohnt ist, Entscheide zu fällen und Verantwortung zu übernehmen. Generell erlauben sich solche Menschen eher das zu tun, was sie wollen, und nicht das, was Autoritäten für sie entscheiden.

Die Forscher stellen die Forderung auf, dass Selbstbestimmungsvereine «anonymisierte Daten in ein Register» eintragen müssten.

  • Jeder Suizidhilfe-Fall wird amtlich untersucht. Es gibt keine Freitodbegleitung ohne ärztliche Diagnose und Urteilsfähigkeitsbescheinigung. Die Vereine übergeben in jedem einzelnen Fall sämtliche ärztliche Dokumente (Hausarztzeugnis, Spezialistenbericht, Spitalaustrittsberichte, etc.) an die Behörden. Es liegt an den Behörden, diese Daten korrekt zu erfassen. Jede Behörde ist dabei auch an das Amtsgeheimnis gebunden.

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.