EXIT liefert freiwillig Sterbehilfe-Daten

EXIT liefere zu wenige Daten und beschere dem Bundesamt für Statistik (BFS) «Mehraufwand», behauptet die «Sonntags-Zeitung» (SoZ).

Zur Stützung der Behauptung der mangelnden Datenlieferung nennt die SoZ ein einziges Beispiel: «Bislang stellte Exit nebst dem Geburtsdatum auch das Sterbedatum zur Verfügung – nun aber nur noch den Sterbemonat.» Korrekt ist, dass aus Diskretion nicht mehr der exakte Sterbetag, sondern der jeweilige Sterbemonat statistisch erfasst wird. Doch wie die SoZ schreibt, stellt das für das BFS kein Problem dar, die Qualität der Sterbehilfestatistik sei gewährleistet. Wie alle anderen Anbieter im Gesundheitswesen ist EXIT verpflichtet, auch verstorbene Patienten vor Identifizierung zu schützen.

Zu Stützung der Behauptung, dass EXIT dem BFS «Mehraufwand» aufbürde, nennt die SoZ ebenfalls nur gerade ein einziges Beispiel – und erst noch ein falsches: «Wenn ein Arzt auf dem Todesschein bloss <Selbstmord> und <Gift> notiert, wissen die Statistiker vom Bund nicht zweifelsfrei, ob es sich um einen assistierten oder einen nicht assistierten Suizid handelt. Sie müssen beim Arzt rückfragen.» EXIT hat keinerlei Einfluss auf die ärztliche Todesbescheinigung und liefert auch keinerlei solche Daten ans BFS.

Weiter behauptet die «Sonntags-Zeitung», EXIT «verweigere» die Herausgabe von «vollständigeren» Daten an den Bund. Sie kolportiert, Exit tue dies, weil sie unzufrieden mit den Resultaten einer Studie der Uni Bern sei. Gestützt werden diese Behauptungen in der SoZ jedoch nicht.

EXIT hält fest: EXIT ist seit Jahrzehnten eine transparente Organisation. EXIT ist an den Erkenntnissen der Wissenschaft interessiert. Aus diesen Gründen liefert EXIT ihre Daten jährlich freiwillig ans BFS. (BS)

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