Einsprachen gegen Basler Sterbezimmer abgewiesen

Das Bauinspektorat des Kantons Basel-Landschaft hat sämtliche Einsprachen gegen die teilweise Umnutzung des EXIT-Beratungsbüros in Binningen in ein Sterbezimmer abgewiesen.

EXIT führt seit 2013 in Binningen ein Beratungsbüro. Das Büro befindet sich in der Zentrumszone mit Gewerbe- und Wohnanteil und ist diskret über einen Hinterhof zugänglich. Der Selbstbestimmungsverein reichte im August 2014 ein Baugesuch für die Umnutzung von einem der beiden Räume in ein Sterbezimmer ein. Der Grund: Einer begrenzten Anzahl von leidenden Basler Mitgliedern, die kein Zuhause mehr haben und deren Pflegeheim die Freitodbegleitung verbietet, soll der mühsame und oftmals schmerzvolle Transport ins EXIT-Sterbezimmer in Zürich erspart werden.

In der Folge erhoben rund 20 Anwohner und Gewerbetreibende sowie die Gemeinde Binningen Einsprache gegen die beantragte Teilumnutzung. EXIT konnte an einer Informationsveranstaltung ihr Anliegen darlegen, danach wurden 15 Einsprachen inklusive jene der Gemeinde zurückgezogen. 5 Einsprachen dagegen blieben aufrecht. Sie wünschten im Umfeld ihrer Geschäfte keinerlei Konfrontation mit dieser Art des Sterbens und rügten die angeblich fehlende Zonenkonformität. Sie wiesen zudem auf ein Urteil des Bundesgerichts zu einem Fall in Wetzikon ZH im Jahr 2010 hin, wonach Freitodbegleitungen auf Industrie- und Gewerbezonen beschränkt bleiben müssten.

Nun hat das zuständige Bauinspektorat des Kantons Basel-Landschaft die Einsprachen als unbegründet abgewiesen. Das Urteil des Bundesgerichts sei mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar. So hätten die Freitodbegleitungen in Wetzikon beinahe täglich stattgefunden. In Binningen jedoch handle es sich lediglich um 8 betreute Sterbebegleitungen pro Jahr. Zudem würden diese aus Rücksicht auf die Geschäfte ausschliesslich erst nach Ladenschluss durchgeführt. Damit könnten eventuelle ideelle Immissionen auf ein zumutbares Mass beschränkt werden. (JW)

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.