Altersfreitod: Grünes Licht für Massnahmen

Die Generalversammlung von EXIT hat heute Samstag in Zürich die von der Arbeitskommission „Altersfreitod“ vorgeschlagenen Massnahmen unterstützt. Der Selbstbestimmungsverein hat zudem beschlossen, die nach der GV 2017 gebildete Kommission ein weiteres Jahr einzusetzen.

Die Generalversammlung (GV) von EXIT Deutsche Schweiz im Zürcher Volkshaus war mit Hunderten von Mitgliedern gut besucht. Diese genehmigten nach einer angeregten Diskussion den Antrag der Kommission „Altersfreitod“, sie ein weiteres Jahr einzusetzen, um die begonnenen Arbeiten fortzuführen.

Die GV vom 17. Juni 2017 hatte dem Antrag des Komitees „für einen erleichterten Altersfreitod“ zugestimmt, eine Arbeitskommission zu bilden mit dem Auftrag, für betagte Menschen Massnahmen für einen erleichterten Zugang zum Sterbemittel Natrium-Pentobarbital (NaP) vorzuschlagen. Nach der Konstituierung bezeichnete die Kommission die Kriterien „Leiden am und im Alter“ und „Konstanz des Sterbewunsches“ als Voraussetzung für einen erleichterten Zugang von Betagten zum Sterbemittel. Dies mit dem Anliegen, dass beide Kriterien von einem Sterbewilligen zwar benannt werden sollen, der Sterbewunsch aber nicht zu rechtfertigen sei. Für die Inanspruchnahme einer Freitodbegleitung muss weiterhin die Urteilsfähigkeit vorhanden sein. Die Kommissionsmitglieder kamen überein, dass die Voraussetzung eines ärztlichen Rezepts für die Abgabe des Sterbemittels einstweilen weiter notwendig sein wird.

Memoranden „Recht“ und „Ethik“ werden analysiert

Die Kommission hatte im vergangenen Herbst zum Thema Altersfreitod zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Ein erstes Memorandum zum Thema „Ethik“ liegt seit kurzem vor und wird nun analysiert; das zweite zum Thema „Recht“ steht noch aus. Auch definierte die Kommission verschiedene Bereiche, in welchen sie weitere Massnahmen näher untersuchen will.

So befasste sich eine Arbeitsgruppe mit dem internen Ablauf in der Sterbehilfe. Ein entsprechendes Arbeitspapier wurde von der Kommission an den Vorstand und die Geschäftsstelle zur Diskussion weitergeleitet.

Eine weitere Arbeitsgruppe regte an, die Kommunikationsmittel von EXIT zu überprüfen. Anhand der Themen Digitalisierung und E-Mail-Kartei soll abgeklärt werden, inwiefern auf die Politik und ihre Prozesse bei der Entscheidungsfindung Einfluss genommen werden kann, zum Beispiel mit Wahlempfehlungen an die Mitglieder. Auch hier wurde ein Antrag an den Vorstand verabschiedet.

Zudem bereitet eine Arbeitsgruppe ein Konzept für die Durchführung einer Tagung zum Thema Altersfreitod vor, welche am 16. November 2019 stattfinden soll.

Legalinspektion dringend vereinfachen

Heute Samstag genehmigte die GV einstimmig ebenfalls den Antrag der Kommission, den Massnahmenvorschlägen hinsichtlich Legalinspektion und erneute Berichterstattung an die GV 2019 zuzustimmen.

Die Kommission kam zum Schluss, dass bei der heutigen Rechtslage eine Abschaffung der Legalinspektion nicht zulässig und gegenwärtig nicht im Interesse von EXIT ist. Die Inspektionen und das juristische Verfahren dienen der Absicherung der Arbeit von EXIT und entlasten alle Anwesenden von jeglichem Verdacht.

Eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern der Kommission hat Massnahmen erarbeitet, welche die Legalinspektion vereinfachen sollen. Dabei wurden unter anderem folgende Ziele formuliert: Grundsätzlich ist die Legalinspektion von Seiten der Behörden in allen Kantonen nach gleicher Vorgehensweise so gründlich wie nötig mit so wenig personellem Aufwand wie möglich zu gestalten. Es ist eine Vorankündigung der Begleitung anzustreben, um das Zeitfenster der Untersuchung zu verkürzen. Als Einschränkung gilt: EXIT darf keine weiteren behördlichen Vorschriften zum Voraus akzeptieren. Wenn immer möglich soll eine begrenzte Anzahl Polizeibeamte in Zivil erscheinen. Die Leichenschau soll möglichst zurückhaltend durchgeführt werden. Die Staatsanwaltschaft erscheint nicht wie heute vor Ort, sondern wird telefonisch orientiert. Zudem sollen Freitodbegleitungen längerfristig als eigene Kategorie von aussergewöhnlichen Todesfällen definiert werden.

Seit Januar 2018 dokumentieren die EXIT-Freitodbegleiter bei jedem assistierten Suizid den Ablauf der Legalinspektion im Detail; EXIT wertet dies statistisch aus. Schliesslich schlägt die Kommission vor: EXIT wählt kurzfristig drei bis fünf Kantone aus, in denen häufig Freitodbegleitungen stattfinden und regt Verbesserungen bei Staatsanwaltschaft, Polizeiführung und Kantonsarzt an. Falls dieses Vorgehen nicht greife, seien mittel- bis langfristig Veränderungen auf Stufe Verordnung anzustreben. (JW)

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