Allgemeine Geschäftsbedingungen

In italiano: Condizioni generali di contratto

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die Statuten und die Datenschutzerklärung und gelten für sämtliche Geschäftsbereiche und Dienstleistungen von EXIT Deutsche Schweiz (Adresse: EXIT, Postfach, 8032 Zürich), insbesondere für die Nutzung des EXIT-Mitglieder-Portals, die Erstellung sowie Hinterlegung der Patientenverfügung wie auch für Beratungen aller Art. Für die Anmeldung und Inanspruchnahme einer Freitodbegleitung gelten weitere spezielle Bedingungen.

Durch die Anmeldung zur Vereinsmitgliedschaft und/oder bei Inanspruchnahme einer Dienstleistung von EXIT erklären Sie sich ausdrücklich mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

2. Mitgliedschaft

Erwerb, Austritt und Ausschluss sind in den Statuten geregelt.

 

3. Mitglieder-Portal

EXIT stellt den Mitgliedern ein Mitglieder-Portal zur Verfügung. Als Mitglied können Sie auf Wunsch Ihre Patientenverfügung auf unserem Portal hinterlegen. Dieses Portal ist in zwei Ebenen gegliedert.

Der Zugang zur ersten Ebene mit der Patientenverfügung erfolgt durch die Mitgliedernummer und den Zugangscode oder mittels des QR-Codes. Diese Zugangsdaten sind auf Ihrem Mitgliederausweis ersichtlich. Der Online-Zugriff auf die Patientenverfügung ist für diejenigen Personen, die Kenntnis dieser Zugangsdaten haben oder im Besitz Ihres Mitgliederausweises sind, in der Regel jederzeit und weltweit möglich. Die Zustellung des Mitgliederausweises erfolgt an die vom Mitglied angegebene Adresse per Post. Bitte melden Sie uns sofort, wenn Sie Ihren Mitgliederausweis verloren haben, damit wir den Zugang zur Patientenverfügung vorübergehend sperren und Ihnen die neuen Zugangsdaten zustellen können.

Zur zweiten Ebene mit den allgemeinen Personendaten und weiteren Funktionen wie bspw. das Bearbeiten von Ihren Daten, gelangen Sie mit Ihrem persönlichen Passwort, welches Sie bei der Online-Registrierung für die Mitgliedschaft definiert haben. Falls Sie sich mit der Papier-Beitrittserklärung zur Mitgliedschaft angemeldet haben und/oder noch keine Online-Registrierung stattgefunden hat, dann können Sie sich nach Erhalt des Mitgliederausweises auf dem Mitglieder-Portal mit den darauf ersichtlichen Zugangsdaten einloggen und auf der ersten Ebene ein persönliches Passwort definieren. Für die zweite Ebene lässt sich ausserdem eine Zwei-Faktor-Authentifizierung einrichten.

Die Verantwortung für den Zugang zum Mitgliederportal (sowohl für die erste als auch für die zweite Ebene) liegt vollumfänglich bei Ihnen. Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und diese nur berechtigten Personen zugänglich zu machen. EXIT schliesst hierfür jegliche Verantwortung vollumfänglich aus.

 

4. Patientenverfügung

EXIT stellt den Mitgliedern eine vorformulierte Patientenverfügung zur Verfügung, die den persönlichen Bedürfnissen angepasst werden kann. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen der EXIT-Patientenverfügung unsere Wegleitung. Auf Wunsch bieten wir unseren Mitgliedern auch eine telefonische oder persönliche Beratung an.

 

4.1. Hinterlegung Ihrer Patientenverfügung

Die EXIT-Patientenverfügung oder auch eine externe Patientenverfügung (eines Drittanbieters) kann elektronisch im Mitglieder-Portal hinterlegt werden. Bitte senden Sie das Original Ihrer Patientenverfügung handschriftlich datiert und unterzeichnet an unsere Geschäftsstelle in Zürich. Wir hinterlegen Ihre Patientenverfügung in der Regel spätestens innerhalb eines Monats. Anschliessend erhalten Sie Ihr Original gestempelt zurück, und Sie können die Verfügung jederzeit bequem online abrufen.

Sie können Ihre Patientenverfügung auch im Mitglieder-Portal online erstellen. Nach Fertigstellung wird diese durch EXIT gedruckt und Ihnen in zweifacher Ausführung physisch an Ihre angegebene Postadresse gesendet. Sie versehen beide Exemplare mit Datum und Unterschrift. Ein Exemplar retournieren Sie an unsere Geschäftsstelle in Zürich für die Online-Hinterlegung im Mitglieder-Portal. Dieses Exemplar wird vernichtet, sobald die Patientenverfügung elektronisch hinterlegt und abrufbar ist. Das zweite Exemplar bewahren Sie in physischer Form (auf Papier) bei sich zu Hause auf. Bitte beachten Sie, dass frühere externe Patientenverfügungen (von Drittanbietern) auf dem Mitglieder-Portal deaktiviert werden, sobald eine Online-EXIT-Patientenverfügung erstellt und hinterlegt wurde.

Wir scannen und hinterlegen nur Patientenverfügungen, die uns zum Zeitpunkt des Scannens im Original vorliegen.

EXIT stellt lediglich die Online-Hinterlegung der Patientenverfügung sicher. Eine physische Hinterlegung auf der EXIT-Geschäftsstelle findet nicht statt.

Bitte überprüfen Sie nach Retournierung Ihrer Patientenverfügung resp. nach unserer E-Mail-Notifikation, dass die Patientenverfügung hinterlegt ist, umgehend, ob Sie Ihre Patientenverfügung mittels Ihrer Zugangsdaten abrufen können und ob diese vollständig und gut leserlich hinterlegt ist.

Sie können Ihre Patientenverfügung auch selbst im Mitglieder-Portal hochladen und hinterlegen.

 

4.2. Gültigkeit Ihrer Patientenverfügung

Es liegt im Vereinsinteresse von EXIT, dass eine Patientenverfügung zur Anwendung gelangen kann und nicht angezweifelt wird. Dennoch ist EXIT nicht für deren inhaltliche Kontrolle verantwortlich. Sie selbst tragen die Verantwortung dafür, dass Ihre Patientenverfügung rechtsgültig erstellt wurde und zur Anwendung gelangen kann. Auf Ihren Wunsch kann eine inhaltliche Kontrolle der EXIT-Patientenverfügungen (nicht aber von externen Patientenverfügungen) durchgeführt werden. Dabei wird überprüft, ob diese vollständig und der Inhalt darin nicht widersprüchlich ist. Die Verantwortung der Gültigkeitsprüfung der Patientenverfügung (Originalunterschrift, mutmasslicher Wille des Verfassers) liegt bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten resp. beim Behandlungsteam, wenn die Patientenverfügung im konkreten Einzelfall zur Anwendung gelangen sollte. Dabei wird überprüft, ob die darin enthaltenen Anordnungen Ihren mutmasslichen Willen in der aktuellen Situation widerspiegeln und ob der Inhalt in der Gesamtheit stimmig ist. Je aktueller eine Patientenverfügung ist, desto weniger kann diese von Drittpersonen angezweifelt werden. Die Aktualisierung liegt in Ihrer Eigenverantwortung. Bitte überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung alle 3-5 Jahre und passen Sie diese bei Bedarf an. Sollten sich früher wesentliche Änderungen ergeben (z.B. Adressänderungen, Wechsel der Vertretungsperson, inhaltliche Ergänzungen), so ist umgehend eine Anpassung der Patientenverfügung vorzunehmen. Sollten Sie keine Vertretungsperson eingetragen haben, empfiehlt sich eine jährliche Aktualisierung. Jede Änderung ist schriftlich und mit neu erstelltem Datum sowie Unterschrift zu bestätigen und die vollständige Patientenverfügung (nicht nur einzelne Seiten) ist im Original an die Geschäftsstelle in Zürich für die Hinterlegung einzusenden oder selbst ins Mitglieder-Portal hochzuladen.

 

4.3. Zugriff auf Ihre Patientenverfügung

EXIT hinterlegt eine Kopie Ihrer Patientenverfügung mit dem Ziel, dass diese für die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt schnell verfügbar ist und damit bei Nichtauffinden der physischen Patientenverfügung bei Ihnen oder bei Ihrer Vertretungsperson dennoch auf das Dokument zugegriffen werden kann.

Um den externen Zugriff sicherzustellen, müssen Sie Ihren EXIT-Mitgliederausweis immer auf sich tragen, da er die Online-Zugangsdaten zu Ihrer persönlichen Patientenverfügung enthält. Versichern Sie sich, dass mindestens eine Ihrer Vertretungspersonen im Besitz dieser Zugangsdaten sowie einer Kopie Ihrer aktuellen Patientenverfügung ist. Für einen Unkostenbeitrag können Sie im Mitglieder-Portal auch eine Zusatzkarte für den Online-Zugriff für Ihre Vertretungsperson bestellen.

Bewahren Sie zudem das Original Ihrer Patientenverfügung an einem für die Angehörigen bekannten und zugänglichen Ort auf. Sie können den Aufbewahrungsort auch auf der Krankenkassenkarte eintragen lassen. Wenden Sie sich dafür an ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt, damit die Speicherung der medizinischen Daten auf der Versichertenkarte vorgenommen werden kann. Bei geplanten Aufenthalten im Spital empfehlen wir, die Patientenverfügung mit dem behandelnden Personal zu besprechen, ebenso bei einem Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim.

 

4.4. Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung

EXIT bietet nach Möglichkeit medizinische, juristische sowie menschliche Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung der Patientenverfügung an.

 

4.5. Zustellung der Patientenverfügung an Dritte

EXIT behält sich vor, Ihre Patientenverfügung auf Anfrage direkt dem behandelnden Ärzteteam zuzustellen, sollte der Online-Zugang nicht möglich sein. Eine allfällige Weitergabe der entsprechenden Personendaten rechtfertigen wir damit, dass die Zustellung der Patientenverfügung notwendig ist, um das Leben oder die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Person zu schützen, wenn die Einwilligung der betroffenen Person nicht innerhalb einer angemessenen Frist eingeholt werden kann (Art. 17 Abs. 1 lit. d DSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. d/Art. 49 Abs. 1 lit. f DSGVO).

 

4.6. Wiederruf/Beendigung der Hinterlegund sowie Vernichtung der Patientenverfügung

Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Patientenverfügung zu widerrufen und schriftlich deren Löschung zu verlangen. EXIT löscht Ihre Patientenverfügung, sobald diese nicht mehr für den angegebenen Zweck verwendet werden kann und keine Speicherung mehr nötig ist.

4.7. Haftungsausschluss betreffend Patientenverfügung

Die von EXIT entworfene vorformulierte Patientenverfügung ist nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet worden. Allerdings erfolgt die Nutzung durch Sie auf Ihre eigene Verantwortung und eigenes Risiko.

Insbesondere übernimmt EXIT keine Haftung dafür,

- dass Ihre Patientenverfügung gültig erstellt wurde; die Daten korrekt und vollständig sind; Ihr Wille korrekt wiedergegeben wird etc.;
- dass der Online-Zugriff auf das Mitglieder-Portal und damit auf Ihre Patientenverfügung jederzeit gewährleistet ist (bspw. bei Updates oder Systemausfall);
- wenn Dritte von Ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangen und unbefugt auf Ihre Patientenverfügung zugreifen und/oder diese manipulieren und/oder unrechtmässig verwenden, sei es in Ihren EDV-Systemen oder im EDV-System von EXIT.

Somit ist jegliche Haftung von EXIT für die Inhalte, Vollständigkeit, Rechtsgültigkeit, Verwendung etc. der Patientenverfügung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

 

5. Auskünfte und Beratungen

Für Auskünfte und Beratungen stehen wir unseren Mitgliedern während unseren Öffnungszeiten gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass EXIT keine Notfallorganisation ist und wir deshalb auch keine Verfügbarkeit rund um die Uhr sicherstellen können.

 

6. Zahlungsmodalitäten

Rechnungen der Mitgliederbeiträge sind innert 30 Kalendertagen fällig. Rechnungen anderer Dienstleistungen von EXIT sind im Voraus fällig und die Leistung kann nur bei vollständiger Bezahlung erbracht werden. Die Bearbeitungsgebühr für eine Zahlungserinnerung beträgt bis zu CHF 20.

 

7. Beendigung der Mitgliedschaft aufgrund Ihres Todes

Bitte informieren Sie Ihre vertretungsberechtigten Personen oder Ihre Angehörigen, dass sie EXIT Ihren Tod mitzuteilen haben. Dazu sollen sie EXIT einen amtlichen Totenschein zukommen lassen. Aufgrund dieser Todesfall-Meldung werden die hinterlegten elektronischen Daten innerhalb von zwei Jahren gelöscht.

 

8. Datenschutz

Die Informationen bezüglich Erhebung, Nutzung und Bearbeitung Ihrer Daten entnehmen Sie bitte der separaten Datenschutzerklärung (abrufbar unter exit.ch/datenschutz). Ihre persönlichen Daten können Sie jederzeit im geschützten Bereich des Mitglieder-Portals einsehen und bearbeiten.

 

9. Haftungsausschluss

EXIT steht hinter seiner Tätigkeit und Dienstleistungen. Wir sind jedoch nicht verantwortlich für Schäden, welche sich aus der Vereinsmitgliedschaft, der Nutzung unserer Dienstleistungen oder Tätigkeit ergeben. Die Nutzung unserer Dienstleistungen und Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko von Ihnen. Vor diesem Hintergrund ist jegliche Haftung von EXIT, ob vertraglich oder ausservertraglich, für direkte oder indirekte Schäden, im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Ebenso ist die Haftung für von EXIT beigezogenen Hilfspersonen ausgeschlossen.

 

10. Anwendbares Recht/Mediation/Gerichtsstand

Das Verhältnis zwischen EXIT und Ihnen untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Anwendbarkeit internationaler Vereinbarungen, Internationaler Richtlinien sowie des Schweizerischen IPRG sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Alle Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, die sich zwischen Ihnen und EXIT ergeben, sind vor der Einleitung behördlicher Schritte (insb. Schlichtungsgesuch, Klage) einem gemeinsam zu bestimmenden Mediator im Kanton Zürich vorzulegen. Die Parteien sind verpflichtet, gemeinsam mit dem Mediator in guten Treuen eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Erst wenn der Mediator schriftlich das Scheitern der Mediation feststellt, können die zuständigen Behörden mit der Sache betraut werden.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen EXIT und Ihnen ist Zürich/Schweiz.

 

11. Kontakt

EXIT
Postfach
8032 Zürich

Tel. +41 43 343 38 38
Mail: info@exit.ch


12. Sprache

Bei Unstimmigkeiten zwischen den Sprachversionen ist die deutsche Version massgebend.

 

13. Änderungsvorbehalt

EXIT hat das Recht, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ganz oder teilweise zu ändern. In einem solchen Fall erhält jedes Mitglied per E-Mail an die bei EXIT hinterlegte Adresse eine entsprechende Mitteilung. Das Mitglied hat das Recht, innerhalb von vier Wochen seit Zustellung der Mitteilung durch Beendigung seiner Vereinsmitgliedschaft Widerspruch gegen die Änderung einzulegen.

Die jeweils verbindliche Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf www.exit.ch/agb einseh- und ausdruckbar.

September 2023