Walliser Parlament will Sterbehilfe in Altersheimen zulassen

Bewohnerinnen und Bewohner in Walliser Altersheimen sollen Zugang zur Sterbehilfe erhalten. Die Befürworter im Kantonsparlament haben sich mit dieser Entscheidung knapp durchgesetzt.

Der Walliser Grosse Rat stimmte gestern Donnerstag über die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes ab (siehe auch Newsmeldung vom 18.04.2019). Insbesondere über die Sterbehilfe diskutierten die Parlamentarier in einer langen und kontroversen Debatte heiss. Zu diesem Thema waren in der ersten Lesung 40 von 141 Abänderungsanträgen eingeflossen.

Im Fokus stand der Artikel 18a, den die Gesundheitskommission des Parlaments vorgeschlagen hatte: „Die Gesundheitsinstitutionen mit öffentlichem Auftrag müssen die Entscheidung eines Patienten oder Bewohners, innerhalb der Institution von einer institutionsexternen Person Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, respektieren“.

Das Wallis ist in dieser Frage politisch und regional gespalten. Die SVP, das deutschsprachige Oberwallis sowie die Kantonsregierung wollten den Artikel am liebsten ganz streichen. Das französischsprachige Unterwallis folgte hingegen grösstenteils der Gesundheitskommission. Sylvie Masserey-Anselin, PLR, begründete ihre Haltung folgendermassen: „Ob wir dafür sind oder nicht: Fakt ist, dass die Sterbehilfe im Bundesgesetz akzeptiert wird. Wir können nun einen gesetzlichen Rahmen vorgeben, unter welchen Voraussetzungen sie statthaft ist und wie die Sterbehilfe gehandhabt werden soll. Es geht um einen würdigen Tod.“ Die Streichung von Artikel 18a wurde mit 69 zu 56 Stimmen bei 4 Enthaltungen knapp abgelehnt.

Damit Sterbehilfe beansprucht werden kann, sind klare Kriterien vorgesehen. Unter anderem muss die sterbewillige Person an einer schweren und unheilbaren Krankheit leiden und darf nicht mehr in der Lage sein, nach Hause zurückzukehren. Ausserdem soll jegliche gewinnbringende gewerbsmässige Sterbehilfe kantonsweit verboten bleiben.

Der Grosse Rat wird in einer nächsten Session eine zweite Lesung zum Gesundheitsgesetz durchführen. Die Inkraftsetzung ist im Jahr 2020 geplant.

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