Walliser Parlament gegen Sterbehilfe in allen Heimen

Es sollen nicht alle Bewohnenden von Alters- und Pflegheimen im Wallis Zugang zu Suizidhilfe erhalten. Das hat das Kantonsparlament in einer umstrittenen Abstimmung entschieden.

Der Walliser Grosse Rat hat nach einer mehrstündigen Debatte den Artikel 18a aus dem neuen Gesundheitsgesetz gestrichen. Dieser Artikel hätte verlangt, dass Walliser Gesundheitsinstitutionen wie Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime in ihren Räumlichkeiten Sterbehilfe zulassen müssen. Das wollten vor allem die SVP und die C-Parteien nicht akzeptieren: 69 Parlamentarier stimmten für eine Streichung des umstrittenen Absatzes aus dem Gesetzt, 57 votierten dagegen und 2 enthielten sich der Stimme. Die Abstimmung wurde in schriftlicher Form geheim durchgeführt; so gab es Befürchtungen der Ratslinken, dass die Fraktionen zu viel Druck auf ihre Mitglieder ausgeübt hatten und sich deshalb nicht jedes Parlamentsmitglied frei zu seiner Meinung äussern konnte.

Mit diesem Entscheid bleibt es im Wallis bei einer für Bewohnende von Alters- und Pflegeheimen unbefriedigenden Situation. Für sie ist das Heim ihr Zuhause. Falls jedoch jemand mit einer Freitodbegleitung aus dem Leben scheiden will, die entsprechende Institution aber Suizidhilfe nicht zulässt, muss der Bewohner sein Daheim verlassen. Dadurch wird für die in den meisten Fällen kaum noch transportfähige Person ein oftmals beschwerlicher oder gar schmerzhafter Transport nötig, und sie muss in fremder Umgebung sterben.

Nichtsdestotrotz bleibt im Wallis das Thema Suizidhilfe aktuell. So hat der Grosse Rat in seiner letzten Sitzung eine dringliche Motion angenommen, welche Palliativpflege und Sterbehilfe in einem separaten Gesetz regeln will.

In der hitzigen Debatte rund um die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes hatten sich im Mai 2019 die Befürworter im Parlament noch knapp mit dem Entscheid durchgesetzt, dass Bewohnerinnen und Bewohner in Altersheimen des Bergkantons Zugang zur Sterbehilfe erhalten sollen (siehe Meldung vom 10.05.2019). Weil es bei der Änderung des Gesundheitsgesetzes auch um Suizidhilfe ging, hatte sich EXIT bereits im April 2018 in der Vernehmlassung eingebracht: Die Stellungnahme des Vereins war im Gesetzesentwurf berücksichtigt worden (siehe Meldung vom 18.04.2019).

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