Suizidhilfe: Unterschiedliche Signale der Kirchen

Während der Vatikan die Suizidhilfe weiterhin ausdrücklich ablehnt, zeigt die neue Präsidentin der evangelisch-reformierten Kirche gegenüber dem Thema eine gewisse Offenheit.

Rita Famos ist kürzlich an die Spitze der evangelisch-reformierten Kirche gewählt worden. Die Zürcher Pfarrerin bekleidet neu als erste Frau das höchste Amt in der nationalen Glaubensgemeinschaft. Nach ihrer Wahl auf das Thema Suizidhilfe angesprochen, sagte sie gegenüber CH Media: Einerseits sei klar, dass die Kirche die Menschen in ihrer Suchbewegung begleite und diese Option nicht von Beginn verneine. Zudem: «Wenn sich ein Mensch aus grosser Not zu diesem Schritt entscheidet, dürfen wir ihn nicht alleine lassen.»

Anderseits müsse aber genau hingeschaut werden, was mit einer Gesellschaft passiere, in der die Schwelle zum assistierten Suizid immer niedriger werde, in der aber die Gesundheitskosten stark stiegen: «Dadurch könnte der Druck auf Menschen wachsen, gerade weil die letzten zwei Jahre in Sachen Gesundheit die teuersten sind», warnte sie. Auf die Frage, ob sie als oberste Protestantin den assistierten Suizid denn nicht ablehne, sagte sie: «Nein, es kann Situationen geben, in denen Menschen zu diesem Entscheid kommen. Wichtig ist, dass wir diese Menschen begleiten.»

Diametral anders tönt es bei der katholischen Kirche. So hat der Vatikan seine Ablehnung von Suizidhilfe erneut klargemacht. Papst Franziskus hat kürzlich ein entsprechendes Schreiben mit der lateinischen Überschrift «Samaritanus bonus» («Der gute Samariter») von der Kongregation für Glaubenslehre abgesegnet. Darin heisst es, dass Patienten, die durch Sterbehilfe oder assistierten Suizid aus dem Leben scheiden wollten, in Zukunft nicht mehr die Sakramente Sterbekommunion, Krankensalbung (ehemals «letzte Ölung» genannt) und Beichte gewährt werden sollten. Die kirchlichen Richtlinien legen fest, dass jeder, der sich «für diesen schweren unmoralischen Akt» entschieden habe und an dieser Entscheidung festhalte, die Sakramente nicht erhalten könne.

Ausgenommen davon sei zum Beispiel, wenn ein Patient bewusstlos sei und man Reue annehmen könne. Auch sei es rechtmässig, auf Heilversuche zu verzichten, die nur eine schwache und schmerzhafte Verlängerung des Lebens bewirken könnte.

Grundsätzlich bekräftigt der Vatikan, dass «Euthanasie ein Verbrechen gegen das menschliche Leben» sei und ein «in sich böser Akt, in jeder Situation und unter allen Umständen». Der Vatikan interpretiert den Wunsch von Schwerkranken nach dem Tod nicht als Bitte um Sterbehilfe, sondern als schmerzgeplagten Ruf nach Liebe und Hilfe. Ein Kranker habe am Ende des Lebens Anspruch darauf, dass man ihm helfe, ihn umsorge und liebe.

Hinweis von EXIT: Regelmässig wird argumentiert, dass ein gesellschaftlicher Druck auf alten Patientinnen und Patienten bestehe, mit Suizidhilfe auf dem Leben zu scheiden. Jedoch: EXIT-Freitodbegleitpersonen sind auf das Erkennen von allfälligem Druck geschult. Falls irgendwelcher Druck festgestellt wird, ist eine Freitodbegleitung nicht möglich.

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.