Suizidhilfe in Heimen zunehmend ein Thema

Alters- und Pflegeheime in der Schweiz öffnen den Selbstbestimmungsorganisationen vermehrt die Türen oder befassen sich ernsthaft mit dem Thema. Indes: Freitodbegleitungen finden in den Heimen selten statt.

Der Entscheid des Zürcher Stadtrats im Jahr 2001 war hoch umstritten. Er legte fest, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Stadtzürcher Alters- und Pflegeheimen mit Hilfe einer Sterbehilfeorganisation Suizid begehen können. Vorher hatten sie ihr Heim jeweils zu diesem Zweck verlassen und nach oftmals beschwerlichem Transport in fremder Umgebung sterben müssen.

Inzwischen haben sich schweizweit etliche Heime die Zürcher Praxis zu Eigen gemacht. Generell kann festgestellt werden, dass die Zahl der Heime, welche Suizidhilfe in ihren Räumen zulassen, kontinuierlich steigt. So dürften heute über die Hälfte der Heime assistierte Suizide erlauben. Zwar kommt es hin und wieder vor, dass Institutionen den Selbstbestimmungsorganisationen den Zutritt verweigern. Doch die überwiegende Mehrzahl der Heime lässt zumindest Gespräche zum Beispiel von EXIT-Mitarbeitenden mit Bewohnern zu.

In den Heimen in und um Winterthur zum Beispiel wird Suizidhilfe vermehrt thematisiert. So hat eine Ethikfachgruppe für die Altersheime in der Stadt einen Leitfaden entwickelt, und bei Bedarf spricht man sich mit externen Ethikfachpersonen ab. Etliche Heimleitungen wollen den Willen und die Selbstbestimmung der Bewohner respektieren. Faktisch lassen sich in den Altersheimen von Winterthur pro Jahr rund ein bis zwei Menschen begleiten.

Im Kanton Bern lassen von 250 befragten Heimen und Spitälern rund 80 die Suizidhilfe in ihren Räumen zu, 60 davon indes nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ende letzten Jahres entschied die Regierung, dass es keine gesetzliche Regelung für Suizidhilfe in Altersheimen geben soll. Die Heime und Spitäler können damit selbst entscheiden, ob Selbstbestimmungsorganisationen Zutritt haben sollen oder nicht.

Im Kanton Basel sagte die Regierung neulich ebenfalls Nein dazu, Heime per Gesetz zu verpflichten, Freitodbegleitungen zuzulassen. Kein Recht auf Suizidhilfe gibt es auch in den Tessiner Spitälern, Pflege- und Altersheimen.

Nichtsdestotrotz sind heute die meisten Alters- und Pflegeheime in der Schweiz vermehrt mit dem Thema Suizidhilfe konfrontiert – ob sie wollen oder nicht. Eigentliche Freitodbegleitungen sind dort jedoch selten. So begleitete EXIT im vergangenen Jahr 92 Patientinnen und Patienten in Heimen in den Tod.  Die überwiegende Mehrheit der insgesamt 782 Freitodbegleitungen fand zu Hause bei den Sterbewilligen statt. (JW)

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