Spanien: Abgeordnetenhaus für aktive Sterbehilfe

Das spanische Abgeordnetenhaus beschliesst ein neues Sterbehilfegesetz und macht damit einen grossen Schritt Richtung Liberalisierung.

Das Gesetz will die aktive Sterbehilfe, auch Tötung auf Verlangen genannt, zukünftig ermöglichen. Es wurde vom spanischen Unterhaus mit einer grossen Mehrheit von 198 zu 138 Stimmen verabschiedet. Die von der linksgerichteten Regierung eingebrachte Gesetzesinitiative konnte sich trotz grossem Widerstand der katholischen Kirche durchsetzen.

Es handle sich um eine Forderung quer durch die Gesellschaft, betonte der Gesundheitsminister Salvador Illa. Das Gesetz werde zu einer "humaneren und gerechteren Gesellschaft" beitragen.

Die aktive Sterbehilfe durch Ärztinnen oder Ärzte, die meist durch das Setzen einer tödlichen Spritze erfolgt, soll nur unter strengen Bedingungen gewährt werden. Unter anderem muss die sterbewillige Person an einer unheilbaren Krankheit oder schweren chronischen Behinderung leiden. Nach einem mehrstufigen Verfahren muss eine staatliche Kontroll- und Evaluierungskommission dem Antrag des Patienten zustimmen. Psychisch kranke Menschen können keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten sollen von der staatlichen Krankenkasse getragen werden.

Wenn das Gesetz auch noch wie erwartet vom spanischen Senat abgesegnet wird, könnte es bereits im Januar 2021 in Kraft treten. Dann würde sich Spanien zu den Niederlanden, Belgien und Luxemburg gesellen – die kleine Gruppe der EU-Länder, in denen die aktive Sterbehilfe legal ist.

In der Schweiz ist die aktive Sterbehilfe gesetzlich verboten (Art. 114 StGB). Erlaubt ist hierzulande der assistierte Suizid, bei dem das tödliche Mittel von der sterbewilligen Person selber eingenommen werden muss.

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