Organspende: Auch ein Thema in der Patientenverfügung

Die Schweizer Bevölkerung sagt Ja zu einem Systemwechsel bei der Organspende. Die bisher geltende erweiterte Zustimmungslösung wird durch die erweiterte Widerspruchslösung ersetzt. Wer nach dem Tod keine Organe spenden will, muss dies neu festhalten. Der eigene Wille kann wie bisher insbesondere auch in der EXIT-Patientenverfügung festgehalten werden.

Mit über 60 Prozent Ja-Stimmen hat das Volk die erweiterte Widerspruchslösung angenommen. Künftig dürfen Organe entnommen werden, wenn sich die betroffene Person nicht nachweislich dagegen ausgesprochen hat. Jedoch können Angehörige die Organentnahme ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte.

Kern des neuen Gesetzes ist ein «Widerspruchsregister», in dem man erfassen kann, ob man mit einer Organspende einverstanden ist oder nicht, Spitäler müssen dieses zwingend konsultieren. Weil das Register zuerst aufgebaut und die Bevölkerung informiert werden muss, tritt das neue Gesetz frühestens im Jahr 2024 in Kraft, bis dahin gilt weiterhin die erweiterte Zustimmungslösung.

Der eigene Wille betreffend Organspende kann wie bisher auch in der EXIT-Patientenverfügung (PV) festgehalten werden. Diese muss von Spitälern ebenfalls zwingend berücksichtigt werden (seit 2013; Erwachsenenschutzrecht). Deshalb ändert die neue Regelung für EXIT-Mitglieder, die in der PV ihren Willen punkto Organspende erfasst haben, nichts. EXIT empfiehlt zudem, den eigenen Willen mit den Angehörigen zu besprechen. Wenn dieser nicht dokumentiert ist, haben sie das letzte Wort. Sind keine Angehörigen mehr vorhanden, ist die PV umso wichtiger.

Für Mitglieder ohne PV empfiehlt es sich, nun eine zu erstellen, sich darin zur Organspende zu äussern und / oder ihren Willen ab 2024 im neuen Organspende-Register des Bundes zu hinterlegen.

Alle wichtigen Informationen zum neuen Gesetz finden Sie hier:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/transplantationsmedizin/rechtsetzungsprojekte-in-der-transplantationsmedizin/indirekter-gegenvorschlag-organspende-initiative.html

 

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