Österreichisches Parlament für Sterbehilfegesetz

Ab dem nächsten Jahr ist Suizidhilfe in Österreich straffrei möglich. Das Parlament in Wien hat sich für ein neues Gesetz entschieden.

Das bisher geltende Verbot hatte der österreichische Verfassungsgerichtshof vor rund einem Jahr aufgehoben. Nach einer langen Auseinandersetzung um eine neue Regelung (siehe Newsmeldung vom 25.10.21) stimmte eine grosse Mehrheit im Parlament für den entsprechenden Gesetzesentwurf.

Somit erhalten sterbewillige Menschen ab Januar 2022 unter strengen Auflagen Zugang zu einem Sterbemittel. Die dafür notwendige sogenannte Sterbeverfügung  – ähnlich einer Patientenverfügung – kann u.a. nur von Personen beantragt werden, die an einer unheilbaren, zum Tod führenden Krankheit leiden oder die dauerhaft schwer erkrankt sind.

Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) anerkennt das neue Gesetz als grossen Schritt in die richtige Richtung, kritisiert aber die Einschränkung auf bestimmte Diagnosen. Zudem müsse gewährleistet sein, dass Betroffene das Recht auf einen Freitod in jeder öffentlich finanzierten Einrichtung ohne unangemessene Hürden in Anspruch nehmen können (siehe Website ÖGHL).

 

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