In Spanien ist die aktive Sterbehilfe nun erlaubt

Das spanische Parlament hat sich für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen. Damit ist im katholisch geprägten Land in Zukunft die Suizidhilfe erlaubt, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden.

Das Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe, das von der linken Regierung eingebracht worden war, wurde mit 202 Stimmen unterstützt. Abgelehnt wurde es von 141 konservativen und rechten Parlamentarierinnen und Parlamentariern.

Die aktive Sterbehilfe durch Ärztinnen oder Ärzte, die auf Wunsch des Patienten meist durch das Setzen einer tödlichen Spritze erfolgt, wird unter strengen Bedingungen gewährt. Unter anderem muss die sterbewillige Person an einer unheilbaren Krankheit oder einer schweren chronischen Behinderung leiden, welche nicht mit anderen Mitteln gemildert werden können. Nach einem mehrstufigen Verfahren muss eine staatliche Kontroll- und Evaluierungskommission dem Antrag des Patienten zustimmen.

Neben Spanien ist die aktive Sterbehilfe – auch Tötung auf Verlangen genannt – ebenfalls in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Kanada erlaubt. In Portugal entschied sich das Parlament Ende Januar ebenfalls für eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe, das Verfassungsgericht fordert jedoch eine Nachbesserung am Gesetz.

In der Schweiz ist die aktive Sterbehilfe gesetzlich verboten. Erlaubt ist hierzulande der assistierte Suizid, bei dem das tödliche Mittel vom sterbewilligen Menschen selber eingenommen werden muss.

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