Freitodhilfe in Basel: Wohnmobil als Notlösung

Die Freitodorganisation Eternal Spirit muss ihr Sterbezimmer in einem Basler Wohnquartier auf Ende Februar schliessen. Da derzeit keine andere Lokalität zur Verfügung steht, wird die Organisation ab März sterbewillige Menschen vorübergehend in einem Wohnmobil in den Tod begleiten.

Das Basler Bauinspektorat hat ein Umnutzungsgesuch von Eternal Spirit für ihr Sterbezimmer in einem Basler Wohnquartier abgelehnt und Einsprachen gutgeheissen. Die Behörde argumentiert, dass die psychische Belastung für die Anwohner bei rund 50 Freitodbegleitungen pro Jahr zu gross sei. Gemäss diesem Grundsatzentscheid ist ein Sterbezimmer mit einer solchen Anzahl von Begleitungen in einer gemischten Wohn- und Gewerbezone, die hauptsächlich dem Wohnen dient, nicht zonenkonform.

Pikant ist, dass das Bauinspektorat die Sterbehilfe mit Sexbetrieben vergleicht: Beide könnten für negative ideelle Immissionen in der Nachbarschaft sorgen, schreibt es. Erwähnenswert ist zudem, dass Hospize in Wohnquartieren erlaubt sind, obwohl dort schwerkranke Menschen ebenfalls oft nach kurzer Zeit sterben.

Aufgrund des Behördenentscheids muss nun die Organisation Eternal Spirit für die Freitodbegleitungen auf ein Wohnmobil ausweichen. Die Begleitungen sollen an wechselnden Standorten in Basel stattfinden, bis eine neue Lokalität für ein Sterbezimmer gefunden ist. Eternal Spirit begleitet hauptsächlich Sterbewillige aus dem Ausland auf ihrer letzten Reise.

EXIT bedauert den Entscheid des Basler Bauinspektorats. Dadurch ist Eternal Spirit gezwungen, vorübergehend einen unkonventionellen Weg zu beschreiten. Doch derzeit hat die Freitodorganisation kaum eine andere Wahl. Sterbewillige in ihrem Leiden einfach allein zu lassen, wäre unmenschlich, aber ein Ort in Basel, wo betroffene Menschen in Würde sterben können, ist derzeit nicht verfügbar.  Angesichts dieser Situation sind nun die Behörden gefordert, einen Kompromiss für die Freitodbegleitungen zu finden. (JW)

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.