Kanton Thurgau will kein Recht auf Sterbehilfe in Heimen

Pflegeeinrichtungen und Altersheime im Kanton Thurgau müssen auch künftig keine Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten erlauben. Der Grosse Rat hat eine entsprechende parlamentarische Initiative abgelehnt.

Die Initiative verlangte, dass Pflegeinstitutionen, die mit öffentlichen Geldern unterstützt werden, assistierten Suizid zulassen müssen. Ziel war eine entsprechende Anpassung im kantonalen Gesundheitsgesetz.

Der Abstimmung war eine intensive, mehrmonatige Diskussion vorausgegangen. In der Debatte wurde argumentiert, das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gehe jenem der Institution vor. Andere Ratsmitglieder argumentierten, eine Institution müsse immer frei wählen können. Am Ende stimmte eine Mehrheit im Grossen Rat jedoch gegen den Vorstoss.

Anfänglich gab es positive Signale zugunsten der Initiative. Sie wurde beim Einreichen von 73 Ratsmitgliedern unterstützt, was im 130-köpfigen Thurgauer Kantonsparlament eine Mehrheit bedeutete.

Im Vorfeld der Debatte hatten sich allerdings schon der Branchenverband Curaviva, ein grosser kantonaler Spitalverband und die beiden Landeskirchen für den Status quo ausgesprochen. Das heisst, die Freiwilligkeit soll beibehalten und die Institutionen nicht gezwungen werden, Sterbehilfe zuzulassen. Auch der Regierungsrat empfahl in seiner Stellungnahme, den Vorstoss abzulehnen.

Ein Argument war unter anderem, dass im Kanton Thurgau schon heute bei über 60 Prozent der rund 3000 Pflegeplätze Suizidhilfe in Anspruch genommen werden könne. Es sei zudem kein Fall bekannt, bei dem einer pflegebedürftigen Person mit dem Wunsch nach einem assistieren Suizid der Eintritt in ein Pflegeheim verweigert worden wäre. Entscheidend sei, dass die Bevölkerung jederzeit Bescheid wisse, welche Pflegeeinrichtungen assistierten Suizid anbieten und welche nicht.

Diese Argumentation setzt voraus, dass der Eintritt in ein Heim immer langfristig planbar ist. Häufig stimmt das leider nicht, weil viele Heimeintritte, zum Beispiel nach einem Sturz, kurzfristig erfolgen. In dieser Situation bleibt oft keine Wahlmöglichkeit und es muss der Pflegeplatz genommen werden, welcher zur Verfügung steht.

In anderen Kantonen, wie zum Beispiel Solothurn oder Wallis gab es eine gegenläufige und damit positive Entwicklung. Dort müssen in Zukunft alle Alters- und Pflegeheime Suizidhilfe in ihren Räumlichkeiten zulassen. Im Kanton Zürich ist zudem eine Initiative, im Kanton Genf ein Referendum mit demselben Ziel hängig.

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.