Die qualifizierte elektronische Signatur

Wie unterschreibe ich meine EXIT-Patientenverfügung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur?

Vorbereitung

Wenn Sie bereits eine qualifizierte elektronische Unterschrift von SwissID oder der Swisscom besitzen, können Sie diesen Teil überspringen.

SwissID

  1. Besuchen Sie die Seite https://www.swissid.ch/privatkunden/digital-unterschreiben.html und folgen Sie den angegebenen Schritten:
    1. SwissID App herunterladen
    2. SwissID-Konto anlegen oder mit bestehendem einloggen
    3. Identitätsprüfung via App kostenlos durchführen 
    4. SwissID Sign über die App aktivieren
  2. Damit das Signieren funktioniert, müssen alle 4 oben stehenden Punkte erfolgreich abgeschlossen worden sein.
  3. Wir empfehlen Ihnen die spätere Signatur direkt in der SwissID App durchzuführen.

Swisscom

  1. Besuchen Sie die Seite https://srsident.trustservices.swisscom.com/
  2. Wählen Sie bei «Beweiskraft der Signatur» die «Qualifizierte elektronische Signatur» aus.
  3. Wählen Sie bei «Gültiger Rechtsraum der Signatur» die «Schweiz» aus.
  4. Nun können Sie auswählen, wie Sie sich identifizieren wollen:
    1.  «SRS direkt» ist kostenlos und wenig komplex, aber etwas aufwändiger, da ein Besuch in einem ausgewählten Swisscom-Shop nötig ist.
    2. «SRS Video Ident Schweiz» - Kostet CHF 35 und kann direkt an die Swisscom per Kreditkarte bezahlt werden. Dieser Prozess ist in der Handhabung einfacher als der "SRS Auto Ident Schweiz".
    3.  «SRS Auto Ident Schweiz» - Kostet CHF 22 und kann direkt an die Swisscom per Kreditkarte bezahlt werden. Der Prozess ist etwas komplexer und nicht für alle Mitglieder empfohlen.
  5. Danach folgen Sie bitte den auf der Website angegebenen Schritten.

Nach Abschluss dieser Schritte sind Sie in der Lage, qualifiziert elektronisch zu signieren.

Patientenverfügung im Mitgliederportal elektronisch unterzeichnen

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist in der Schweiz rechtlich der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.

Deshalb können Sie auch Ihre im Mitgliederportal erstellte Patientenverfügung elektronisch unterzeichnen.

Zum Mitgliederportal

Qualifiziert elektronisch signieren

  1. Füllen sie Ihre Patientenverfügung auf unserem Mitgliederportal vollständig aus.
  2. Entscheiden Sie sich für oder gegen eine Kontrolle durch EXIT.
  3. Nach erfolgter Kontrolle oder falls Sie keine Kontrolle wünschen, können Sie entscheiden, ob Sie die Patientenverfügung qualifiziert elektronisch signieren wollen (alternativ erhalten Sie die Patientenverfügung per Post zur Unterschrift).
  4. Wählen Sie, ob Sie die Lösung von SwissID oder der Swisscom verwenden wollen. 
  5. Sie haben SwissID gewählt:
    1. Klicken Sie auf "Jetzt signieren"
    2. Die Patientenverfügung erscheint nun zur Signatur in Ihrer SwissID App. Zusätzlich erhalten Sie ein E-Mail mit einem Link. Mit diesem Link haben Sie ebenfalls Zugriff auf die zu signierende Patientenverfügung.
    3. Nach der erfolgreichen Signatur können Sie zum Mitgliederportal von EXIT zurückkehren.
  6. Sie haben Swisscom gewählt:
    1. Im nächsten Schritt können Sie die Mobiltelefonnummer, mit welcher Sie bei der Swisscom registriert sind, angeben. Es ist wichtig, dass Sie die Nummer statt mit der 0 mit +41 beginnen.
    2. Danach werden Sie auf eine neue Seite weitergeleitet, dort können Sie die Patientenverfügung kontrollieren und qualifiziert elektronisch signieren.
    3. Nach Abschluss der Signierung werden Sie automatisch auf das Mitgliederportal zurückgeleitet.
  7. Ihre Patientenverfügung ist nun aktiviert, allfällige zuvor aktive Patientenverfügungen wurden automatisch deaktiviert.
  8. Bitte überprüfen Sie die Aktivierung und laden Sie die Patientenverfügung herunter zur Hinterlegung an einem sicheren Ort.

Was mache ich, wenn die qualifizierte elektronische Signatur angezweifelt wird?

Auf https://www.validator.admin.ch/ (eine Seite der Bundesverwaltung) kann das PDF hochgeladen und überprüft werden. Es wird daraufhin bestätigt, dass es sich um eine, der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellte, elektronische Signatur handelt.

Diese Form entspricht der entsprechenden Vorschrift unter ZGB Artikel 371 Absatz 1.

Die Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung ist Teil der EXIT-Mitgliedschaft. Im Bedarfsfall können Sie oder Ihre Angehörigen sich für Unterstützung bei der Durchsetzung bei EXIT melden.